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Abgaben Die verlockende Steuer-Schraube

Köln - Die kommunalen Finanzen sind vielerorts arg strapaziert – da liegt es offenbar nahe, die Einnahmen zu erhöhen und an der Steuer-Schraube zu drehen. Genau dies diagnostizierte jetzt die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK). „Jede siebte Kommune im Oldenburger Land hat 2015 Steuern erhöht – nur eine hat sie gesenkt“, lautet ihre Bilanz nach einer entsprechenden Umfrage.

Die Kammer sorgt sich wegen der Belastung der Firmen. „Die Kommunen haben mit ihrer Hebesatzpolitik für die Gewerbesteuer einen großen Einfluss auf die Standortattraktivität“, sagt IHK-Geschäftsführer Björn Schaeper. Eine höhere Steuer nehme Unternehmen das nötige Geld für weitere Investitionen und beeinträchtige damit das Wachstum. Ausbleibende Erweiterungsinvestitionen oder Umsiedlungen in günstigere Nachbargemeinden können die Folge sein, warnte der IHK-Experte für Wirtschaftspolitik.

„Es ist unverständlich, dass so viele Kommunen trotz günstiger Steuerschätzungen auf Erhöhungen setzen“, so Schaeper. Er zieht den Schluss, „dass die Kommunen ihren Sanierungsbedarf offensichtlich nicht über Einsparungen, sondern über höhere Einnahmen zu finanzieren versuchen“.

Zetel erhöht stark

Der Umfrage zufolge gibt es im Oldenburger Land aktuell die stärkste Erhöhung in Zetel im Landkreis Friesland: Der Hebesatz stieg um 40 Prozentpunkte auf 370 Prozent. Es folgen Bösel (+30 Punkte/Hebesatz 370 Prozent) und Damme (+22 Punkte/340 Prozent). Auch die Kommunen Delmenhorst, Goldenstedt, Rastede, Neuenkirchen-Vörden, Ovelgönne und Oldenburg erhöhten den Gewerbesteuerhebesatz.

Zugleich wird Wilhelmshaven hervorgehoben: Die Stadt habe den Hebesatz gesenkt – um 10 Prozentpunkte auf 440 Prozent. Dennoch bleibt dies der höchste Gewerbesteuerhebesatz im Oldenburger Land, gefolgt von der Stadt Oldenburg mit 439 Prozent. Die niedrigsten Hebesätze weisen die Kommunen Lohne und Steinfeld im Landkreis Vechta mit 300 Punkten auf.

„Ungünstiger“ Trend

Die IHK macht einen ungünstigen Trend aus: „Das Drehen an der Steuerschraube hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren beschleunigt“, findet IHK-Geschäftsführer Schaeper. So stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Oldenburger Land gegenüber dem Vorjahr um drei Punkte auf 364 Prozent. 2014 hatte sich der durchschnittliche Hebesatz nur um einen Prozentpunkt erhöht.


Im Vergleich zu Niedersachsen ist das Oldenburger Land aber noch gut platziert: Niedersachsenweit betrug der Durchschnittshebesatz 2014 sogar 389 Prozent.

Der IHK-Experte Jürgen Thomas erläutert:

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag (Ermittlung bei Finanzamt) ausgegangen. Dieser wird durch Anwendung der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent auf den Gewerbeertrag ermittelt. Der Gewerbeertrag wird vorab für natürliche Personen und Personengesellschaften um einen Freibetrag von 24 500 Euro gekürzt. Die Gewerbesteuer wird von dem ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hundertsatz (Hebesatz) erhoben, den die Gemeinde jährlich beschließt. Der Mindesthebesatz beträgt 200 Prozent.

Ein Beispiel: Einzelunternehmen, Gewerbeertrag: 60 000 Euro minus Freibetrag: 24 500 Euro = zu versteuern: 35 500 Euro. Steuermessbetrag: 35 500 x 3,5 % = 1242€

Und dann: 2. Ermittlung der Gewerbesteuer (bei der Gemeinde): 1242 Euro mal (zum Beispiel) 480 Prozent = 5962 Euro. Bei Kapitalgesellschaften entfällt der Freibetrag.

Rüdiger zu Klampen
Rüdiger zu Klampen Wirtschaftsredaktion (Ltg.)
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