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Tierseuchenfonds Die Vorsichtsmaßnahmen nicht vernachlässigen

Rolf Bultmann

Rodenkirchen - Die Europäische Union hat dem Land Niedersachsen den Status „BHV1-frei“ erteilt. Damit ist ein Rinderhandel in alle Bundesländer ohne zusätzliche Auflagen wieder möglich, berichtete Dr. Norbert Heising, Geschäftsführer des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser, während der Jahreshauptversammlung des Tierseuchenfonds des Kreises Wesermarsch am Donnerstagabend in der Rodenkircher Markthalle.

Wegen der Handelsbeschränkungen und anderer Auflagen hatte die Bovine (rinderspezifische) Herpes-Virus1-Infektion (BHV1) in den vergangenen Jahren auch etlichen Landwirten in der Wesermarsch einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt.

Betroffenen Bauern zahlte der Tierseuchenfonds in 2014 erneut Beihilfen in Höhe von insgesamt 100 000 Euro für das konsequente Ausmerzen (Schlachten) der Reagenten (HBV1-befallene Rinder), so Manfred Ostendorf. Das sei gut angelegten Geld gewesen, denn damit sei auch die Wesermarsch HBV1-frei geworden, erläuterte der Geschäftsführer des Tierseuchenfonds.

Keine Sicherheit

„Wir dürfen uns aber nicht sicher fühlen“, warnte Norbert Heising. Der Veterinär appellierte an die Landwirte, trotz der durch den anhaltenden tiefen Milchpreis verursachten wirtschaftlichen Probleme die Vorsichtsmaßnahmen nicht zu vernachlässigen. Das gelte insbesondere für die Biosicherheit, deren Maßnahmen das Einschleppen von Krankheiten verhindern und das frühzeitige Erkennen erleichtern soll.

Norbert Heising befürchtet, dass die jetzt in Frankreich ausgebrochene und aus den Balkanländern nach Norden wandernde Blauzungenkrankheit auch Deutschland erreichen wird. Diese für den Menschen ungefährliche, jedoch meldepflichtige Tierseuche hatte bereits von 2006 bis 2008 in Deutschland zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei Rindern und Schafen geführt.


Der Virus wird durch Mücken übertragen und kann bei Tieren zu Leistungsdepressionen und Todesfällen führen. Mit der 2010 aufgehoben Impfpflicht konnte diese Tierseuche seinerzeit erfolgreich bekämpft werden.

Keine neue Krankheit ist das Q-Fieber. Der Grund dafür, dass Landvolk und Tierseuchenkasse überein gekommen sind, diese ebenfalls meldepflichtige Infektionskrankheit, die auch auf Menschen übertragen werden kann, zu bekämpfen, sei die Impfmöglichkeit, mit der bereits beachtliche Erfolge erzielt worden seien, berichtete Norbert Heising.

Unauffälliger Verlauf

Das Q-Fieber sei eine meist unauffällig verlaufende unterdiagnostizierte Erkrankung im Hintergrund, von der mehr Milchviehbetriebe als angenommen betroffen seien, machte Dr. Annette Forró von der Ceva Tiergesundheit GmbH in Düsseldorf in einem Vortrag deutlich. Der negative Einfluss auf Fruchtbarkeit und Herdengesundheit könne zu betriebswirtschaftlichen Gewinneinbußen führen. Die Erfolge durch Impfungen hätten dazu geführt, das die von der Tierseuchenkasse gefördert werden.

Nachdem die BHV1-Sanierung entfallen ist, bildete die jährliche Leberegelbekämpfung mit rund 45 000 Euro den größten Ausgabeposten beim Tierseuchenfonds Wesermarsch. Obwohl der jetzt durch Beiträge mehr einnimmt als ausgibt, hat der vom Vorsitzenden Rolf Baumann geführte Vorstand entschieden, die Beiträge nicht zu senken, um ein Polster für etwaige neue Härtefälle aufzubauen.

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