Dötlingen - „Die vielen Aktivitäten durch die Betreiber standen und stehen nicht mit dem öffentlichen Baurecht in Einklang.“ In einer ausführlichen Stellungnahme hat der Landkreis Oldenburg am Freitagnachmittag auf die Kritik bei seinem Vorgehen am Honighof am Heideweg in Dötlingen reagiert. Er stellt klar, dass er rechtswidrige Zustände nicht dulden könne. Wie berichtet, hatten die Betreiber Liudmila und Fred Klockgether kurzfristig vor einer Woche alle Tische und Stühle auf Anordnung des Landkreises abbauen müssen. Das führte zu Unterschriftenlisten zur Rettung des Honighofes. Freunde und Gäste der Einrichtung zeigten sich „fassungslos“ und kündigten einen „Kampf um das Fortbestehen des Honighofes“ an.
„Vornehmlich geht es dabei um gastronomische Aktivitäten, für die keine Genehmigung vorliegt und die auch nicht erteilt werden kann“, begründet der Landkreis sein Vorgehen. „Denn das Areal befindet sich im Außenbereich und da gibt es klare Vorgaben für die Nutzung. Gastronomie gehört nicht dazu.“
Erschwerend komme hinzu, dass der Honighof im Landschaftsschutzgebiet Mittlere Hunte OL 141 liege, wo es weitere Nutzungsbeschränkungen gebe, so der Kreis. „Um jede Bürgerin und jeden Bürger gleich zu behandeln, hat die Kreisverwaltung die Betreiber auf Einhaltung der Bedingungen und die möglichen Konsequenzen hingewiesen“, und zwar schon vor rund einem Jahr.
Weiter heißt es: „Weil es seitens der Betreiber keine Einsicht und keine Änderung der Aktivitäten gab, musste der Landkreis reagieren und die Gastronomie sofort untersagen. Eine Duldung ist laut Baurecht nicht möglich.“
Die nicht genehmigten gastronomischen Aktivitäten, deren Rechtswidrigkeit den Betreibern bereits seit dem Sommer 2018 ausdrücklich bekannt war, stellten und stellen gar keine Grundlage für das Fortbestehen des Honighofes dar, denn sie waren nie Gegenstand einer Genehmigung oder eines vorgelegten Konzeptes.
Vielmehr hat die Kreisverwaltung mit den Betreibern seit dem Jahr 2009 Vorgespräche über Möglichkeiten und zulässige Nutzungen geführt und klar verabredet. Seit 2015 gibt es eine befristete Genehmigung, die im Einklang mit dem Baurecht in einem Landschaftsschutzgebiet steht. „Gastronomie ist demzufolge nicht möglich“, betont der Kreis. Für die Umwandlung der vorläufigen in eine dauerhafte Genehmigung müssten von Seiten des Betreibers notwendige Rahmenbedingungen nachgewiesen werden, die aber noch ausstehen. Auf Grundlage eben dieser Genehmigung sei die Verbindung von Umwelt, Biodiversität und sanftem Tourismus möglich. Klare Position aus dem Kreishaus: „Dies erfordert aber auch von den Betreibern die Bereitschaft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die allen Anforderungen gerecht werden.“
