DöTLINGEN - Die Gemeinde Dötlingen hat es jetzt schwarz auf weiß: Das Land Niedersachsen erkennt den „Kernort“ Dötlingen und das Dorf Ostrittrum als Ausflugsort an. Jeanette Bergner und Carsten Seyfahrt von der Regierungsvertretung in Oldenburg kamen am Montag ins Neerstedter Rathaus und übergaben Bürgermeister Heino Pauka die begehrte Anerkennungsurkunde. „Es ist amtlich: Dötlingen und Ostrittrum sind immer einen Ausflug wert“, so Seyfahrt. Für die Geschäfte und Galerien im Dorf Dötlingen und in Ostrittrum gibt es damit Rechtssicherheit: Sie dürfen weiter an Sonn- und Feiertagen öffnen und verkaufen.

„Für einige sind diese Tage das Hauptgeschäft“, begründete Bürgermeister Heino Pauka, warum sich die Gemeinde dem Verfahren nach den niedersächsischen Ladenschlussgesetz gestellt hat. Die bisherige Regelung lief nämlich zum 30. April aus. Im Januar 1994 war das gesamte Dötlinger Gebiet als Ausflugsort anerkannt worden und damit die Ladenöffnung an den Sonn- und Feiertagen erlaubt gewesen. Das Gesetz wurde 2007 aber geändert. Wer den Titel des Ausflugsortes behalten wollte, musste ihn neu beantragen.

Diesen Weg schlug die Kommune ein. Zuvor hatte sie die Alternative erwogen, sich als Erholungsort nach der Kur­ortverordnung zu bewerben. „Die entsprechenden Voraussetzungen wären aber nur schwer zu erfüllen gewesen“, so Ina Schäfer, die den Antrag maßgeblich zusammen mit Ordnungsleiterin Elke Brunotte vorantrieb. Dazu kam Unterstützung vom Naturpark Wildeshauser Geest, am Montag durch Iris Gallmeister vertreten, und dem Landkreis Oldenburg. „Das war eine konzertierte Aktion der Aktiven vor Ort“, lobte Bürgermeister Pauka. Positive Stellungnahmen gab es unter anderem vom Einzelhandelsverband Niedersachsen und der Kirchengemeinde.

Neben den formalen Vor­aussetzungen schauten sich die Mitarbeiter der Landesbehörde im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor Ort in Dötlingen und Ostrittrum um. „Sie sind am 30. April in einen kleinen, exklusiven Kreis aufgenommen worden“, sagte Seyfahrt. Früher habe es um die 40 Ausflugsorte gegeben, nunmehr seien nach der Gesetzesänderung nur noch vier Ausflugsorte in Weser-Ems geblieben, darunter Dötlingen/Ostrittrum. Die anderen sind Emsbüren, der Olgahafen am Dümmer und die Altstadt in Leer. Seyfarth hob die touristische Bedeutung Dötlingens hervor. In Ostrittrum habe der Tier- und Freizeitpark im Verfahren eine große Rolle gespielt. Mit 270 000 Besuchern im Jahr hätten sich beide Orte das Prädikat Ausflugsort redlich verdient, sagte Seyfahrt.

bringt eine Veränderung: Früher galt das gesamte Gemeindegebiet als Ausflugsort. Nunmehr sind es ausschließlich der Kernort Dötlingen und Ostrittrum. Zum Bescheid gehören daher auch zwei Karten, auf denen der Geltungsbereich exakt festgelegt ist.


in der Gemeinde Dötlingen soll künftig die Möglichkeit genutzt werden, Ausnahmegenehmigungen über das Ins­trument des verkaufsoffenen Sonntags zu erteilen, erläuterte Bürgermeister Pauka. Ein Beispiel wären dafür die Aktionstage der Dötlinger Gartenkultour.

wies die Gemeinde auf die besondere Bedeutung der Orte für den Fremdenverkehr hin, die Sehenswürdigkeiten in Dötlingen und Ostrittrum, die vielfältigen Einrichtungen und Aktionen für den Fremdenverkehr sowie das hohe Aufkommen an Tages- und Übernachtungsgästen.

Ulrich Suttka
Ulrich Suttka Kanalmanagement