Dötlingen - An sich sei der „Stühe“ im Bereich der Gemeinde Dötlingen schon immer wie ein Naturschutzgebiet behandelt und auch danach gehandelt worden. Das hat Eva-Maria Langfermann, Leiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege beim Landkreis Oldenburg, im Umwelt- und Energieausschuss der Gemeinde Dötlingen gesagt. Nun aber soll nach der Verordnung des Bundesnaturschutzgesetzes das Naturschutzgebiet „Stühe“ entstehen. Hintergrund ist die 1992 vom Rat der EU gefasste Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat).

Das NSG „Stühe“ liegt in der naturräumlichen Region „Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung“ und befindet sich in den Gemeinde Dötlingen und Ganderkesee etwa 3,5 Kilometer südwestlich von Ganderkesee zwischen den Ortschaften Immer, Klattenhof und Bergedorf und hat EU-Bedeutung. Es ist gekennzeichnet von dominierenden Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern mit Hainsimsen-Buchenwäldern und Moor, Au- und Bruchwäldern.

Den Geltungsbereich stellte Eva-Maria Langfermann in der Sitzung anhand von Kartenmaterial dar. Vorhandene Naturdenkmale würden in dem NSG aufgehen.

In dem Naturschutzgebiet, das an den Eingängen durch Hinweistafeln gekennzeichnet werden soll, ist auch das Betreten vorgeschrieben. Demnach darf auf allem, was als Weg erkennbar ist, auch gelaufen werden. Ein freies Betretungsrecht wird es aber nicht mehr geben, wie in einem Landschaftsschutzgebiet.

Demnach ist auch das Pilze sammeln abseits der Wege untersagt. Auch öffentliche Veranstaltungen in größeren Gruppen (Kohlfahrten) sind untersagt. Im Zweifelsfall sollte immer eine Abstimmung stattfinden, betonte Langfermann.


Ausschussvorsitzende Beate Wilke fragte nach Einschränkungen für die Landwirtschaft. Angestrebt sei, in einem Streifen von fünf bis sechs Metern zu den Gehölzen Abstand (Lichtraumprofil) zu halten, um Pflegemaßnahmen zu ermöglichen.

Stellungnahmen können noch offiziell bis diesen 14. November nachgereicht werden, in Abstimmung mit dem Amt auch bis Ende des Monats. Am 4. Dezember steht im Kreisumweltausschuss die Beratung an.

Die Mitglieder des Dötlinger Ausschusses sahen für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29. November in der Beschlussempfehlung keine Bedenken gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stühe“.