DRESDEN/BERLIN - DRESDEN/BERLIN/DPA - Immer mehr private Haushalte sind pleite. Darunter finden sich auch viele junge Menschen, die kaum im Berufsleben stehen, aber schon hoffnungslos überschuldet sind. Vor allem jungen Menschen fehle oftmals das nötige Finanzwissen, teilte der Bundesverband Inkasso in Dresden jetzt mit. Eine frühe Aufklärungsarbeit in den Schulen und Elternhäusern sei die beste Prävention gegen Überschuldung.
Das sieht der Leiter des Beratungsdienstes Geld und Haus im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Berlin, Reiner Hartmann, ähnlich: Das wichtigste Instrument, mit dem Eltern Kindern den Umgang mit Geld beibringen können, sei das Taschengeld. „Mit dem Taschengeld sollte es spätestens losgehen, sobald die Kinder in die Schule kommen“, sagt Hart. Empfohlen werde bei Kindern unter zehn Jahren eine wöchentliche Auszahlung, weil sie ihr Geld über einen längeren Zeitraum noch nicht einteilen können.
Sind Kinder zehn Jahre alt oder älter, sollten Eltern das Taschengeld monatlich auszahlen. „Wichtig ist, dass das Geld bedingungslos gezahlt wird“, rät Hart. Taschengeld dürfe nicht als Belohnung oder Bestrafung dienen. Entscheidend ist, dass die Kinder selbst bestimmen, wann und wofür sie das Geld ausgeben.
Will das Kind einen Nachschlag, etwa weil es sein Taschengeld schon vorzeitig ausgegeben hat, müssen die Eltern laut Reiner Hart standhaft bleiben. „Eltern müssen ihren Kindern klar machen, dass Geld nicht auf Bäumen wächst, sondern Ausdruck einer bestimmten Leistung ist.“
Es sei aber in Ausnahmen in Ordnung, wenn die Eltern einen Vorschuss auf das nächste Taschengeld gewähren. Allerdings sei es ratsam, die Schulden nicht einfach nur zu verrechnen, sondern den Kindern das Geld zunächst in die Hand zu geben und sie dann den Vorschuss zurückzahlen zu lassen.
Bei der Höhe des Taschengeldes werden 1,50 Euro pro Woche für Kinder ab sechs Jahren empfohlen. Ab neun Jahren können es 2,50 Euro pro Woche und ab zehn Jahren 13 Euro pro Monat sein. Für Jugendliche liegt die Empfehlung bei 60 Euro monatlich.
