ECKFLETH - Die Kreistagsfraktion der UW hat nun in einer Pressemitteilung Position zum Thema Mode W bezogen.

„Die UW-Kreistagsfraktion steht hinter den Erweiterungsplänen von Mode W und befürwortet deren Genehmigung“, heißt es in dem Schreiben. Es sei aber auch selbstverständlich, dass diese Genehmigung nach geltendem Recht erteilt werden müsste.

Von den an diesem Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Stellen, die nach dem Verständnis der UW nicht nur Prüfungs-, sondern auch Beratungspflichten haben, erwartet die UW, dass sie – „wie im Falle der Erweiterungspläne von Mode W gegeben“ – nach Wegen suchen, um die Genehmigungsfähigkeit für das Vorhaben zu erreichen.

Die Behandlung des Bauantrages von Mode W, soweit bekannt geworden ist, habe dieses Bemühen nicht erkennen lassen. Es war stets nur die Rede davon, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sei.

Den für die Genehmigung des Bauantrages zuständigen Landrat des Landkreises Wesermarsch, der die rechtliche Zulässigkeit als Voraussetzung für die Genehmigung erklärt hat, kritisiert die UW nicht. „Das ist nicht nur sein Recht, sondern seine Pflicht, weil die Beachtung von Rechtsvorschriften ein tragender Bestandteil unseres rechtsstaatlich organisierten Systems ist“, heißt es in der Pressemitteilung.


„Wir haben den Eindruck, dass die Prüfung des Bauantrages auf den jeweils nachgeordneten Ebenen der daran beteiligten Behörden mehr oder minder ausschließlich bürokratisch-administrativ vorgenommen worden ist. Die bei einem Vorhaben mit dieser Bedeutung zwingend notwendige Einbeziehung auch politischer Argumente scheint dabei zunächst offensichtlich vernachlässigt worden zu sein“, heißt es weiter.

Man bedauere, dass die in der breiten Öffentlichkeit überwiegend überhaupt nicht verstandene Mode W-Diskussion sich alles andere als fördernd für den Wirtschaftsstandort Wesermarsch ausgewirkt habe.

Das in Hannover angesetzte Gespräch sollte nach UW-Kenntnis den Versuch zum Ziel haben, im Kompromisswege doch noch zu einer Genehmigungsfähigkeit zu gelangen. Eine solche ist nicht gefunden worden.

Stattdessen sei dann dort dem Antragsteller der Bescheid des Landkreises Wesermarsch mit der Ablehnung des Bauantrages einschließlich Festsetzung der Verwaltungsgebühr dafür ausgehändigt worden. Dieses Verfahren fände nicht nur die UW empörend. „Allen für dieses Verfahren Verantwortlichen sagen wir zugleich ganz deutlich: So gehen Behörden nicht mit Bürgern, Unternehmern usw um.“