EDEWECHT - Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes in Westerstede hatte ein 25-jähriger Mann aus Edewecht jetzt Erfolg. Das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz hob am Mittwoch nach der Neuverhandlung des Falles das erste Urteil auf und sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Drogenhandels frei. Das Westersteder Amtsgericht hatte den 25-Jährigen zu einer 16-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
„Ich bin hundertprozentig unschuldig“, hatte der Angeklagte am Mittwoch zu Beginn der Berufungsverhandlung gesagt. Und in der Tat hatten die Oldenburger Richter erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten.
Belastet worden war der 25-Jährige von einem 22-jährigen Edewechter. Der hatte behauptet, dass der Angeklagte in Edewecht einen schwunghaften Handel mit Drogen betreibe. Das soll der 22-Jährige allerdings nur deswegen gesagt haben, um in einem eigenen Verfahren vor Gericht besser dazustehen.
Nach dem ersten Prozess in Westerstede war gegen den Belastungszeugen ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden. Bei der Berufsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verweigerte der 22-jährige Belastungszeuge dann die Aussage – wegen des Verfahrens, das gegen ihn selbst anhängig ist. Als dann noch ein Polizeibeamter erklärte, dass der Angeklagte seiner Einschätzung nach zwar für einige Delikte in Frage käme, aber nicht unbedingt für Drogenhandel, stand dem Freispruch nichts mehr im Wege.
Dieser nützt dem 25-Jährigen aber nicht viel. Der Edewechter sitzt zurzeit in Untersuchungshaft wegen etlicher anderer Taten. Der 25-Jährige ist bereits vielfach vorbestraft und saß auch schon in Strafhaft. Sollte der Ammerländer in dem neuen Verfahren schuldig gesprochen werden, müsste er wohl für längere Zeit hinter Gitter.
