EDEWECHT - Die jungen Testkäufer sind regelmäßig in Edewecht unterwegs. Glücklicherweise mit immer weniger Erfolg.

von matthias eichler

EDEWECHT - „Die Zahl der Verkäufe an Zigaretten und alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren in Edewecht ist zurück gegangen.“ Diese Fazit zieht Guido Lenz vom Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft und pädagogischer Mitarbeiter der Haupt- und Realschule Edewecht. In regelmäßigen Abständen ist er mit Schülern und einer Gemeindevertreterin in Geschäften unterwegs, um das Verhalten der Verkäufer zu testen. „In 16 Läden haben wir zweimal etwas bekommen“, berichtet er. Vor zwei Jahren wären es noch weit mehr als 50 Prozent gewesen.

Dabei dürfen die Geschäfte laut Jugendschutzgesetz besagte Waren gar nicht über den Tresen schieben, wenn die Jugendlichen noch keine 16 Jahre alt sind. „Auch nicht, wenn‘s angeblich für die Eltern ist“, betont Lenz.

Mit dieser Masche ist Piet-Jan unterwegs: Eine fingierte Erlaubnis des Vaters soll ihm den Weg zur Bier und Zigaretten freimachen. „Der Verkäufer ist drauf eingegangen“, berichtet der 14-Jährige. „Beim letzten Mal leider auch schon“, erinnert sich Gemeindevertreterin Yvonne Janssen. Der 14-jährige Mitschüler Kai hat in einem Supermarkt ebenso wenig Probleme, an der Kasse Zigaretten zu bezahlen. „Man fühlt sich schon komisch, wenn man bei so etwas mitmacht“, gibt er zu.

Keine Chance dagegen hat Christina bei ihrem Testkauf. In einem Kiosk möchte sie – angeblich für eine Geburtstagsparty am Wochenende – einige Flaschen einkaufen, die ihre Party in Schwung bringen sollen. „Wie alt bist du denn?“, fragt Verkäuferin Bärbel Cordes. „Vorgestern 16 geworden“, schwindelt die 14-Jährige. Die bunte Flasche muss wieder ins Regal zurückwandern, als die Schülerin keinen Personalausweis vorzeigen kann.


„Keine Diskussion“, sagt Bärbel Cordes. Obwohl es oft schwer sei, das genaue Alter der Jugendlichen zu schätzen. „Darum frage ich immer nach dem Ausweis“, betont Cordes. Verwirrend sei „dafür häufig das Jugendschutzgesetz nachdem 16- bis 18-Jährige sehr wohl Getränke mit Alkohol kaufen dürften. „Es gilt die Faustregel: Ab 16 Jahren bis 16 Prozent“, sagt Lenz. Trotzdem rät er Jugendlichen, einfach die Finger von Alkohol und Zigaretten zu lassen. Von Geschäften, Kiosken und Tankstellen wünscht er sich noch mehr Unterstützung: „Kein Verkauf – so wie es das Gesetz verlangt.“