ELMELOH/OLDENBURG - ELMELOH/OLDENBURG/BIC - „Keine Einigung.“ – So lautete gestern das Fazit einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Oldenburg zwischen einem Mitarbeiter des Ev.-luth. Wichernstifts und der Geschäftsleitung. Den Mitarbeitern waren im vergangenen Jahr nur 80 Prozent des Weihnachtsgeldes ausgezahlt worden, die restlichen 20 Prozent wurden einbehalten (die NWZ berichtete).
Dagegen hatten drei Wichernstift-Angestellte geklagt. Gestern kam es während eines Gütetermins zu einem ersten Treffen vor Gericht. Doch von einer gütlichen Regelung konnte keine Rede sein.
Der Richter machte zunächst seine Bedenken gegen die Kürzungen geltend: „Das Geld scheint den Mitarbeitern zuzustehen.“ Horst-Peter Brenneke vom Arbeitgeberverband Oldenburg vertrat den Vorstand des Wichernstiftes vor Gericht. Er begründete die Streichung von 20 Prozent mit wirtschaftlichen Gründen. Es habe die Hoffnung bestanden, dass die Mitarbeiter ein Einsehen hätten. Immerhin hätten im Vorfeld die Hälfte der etwa 50 Betroffenen einer Kürzung zugestimmt.
Der Richter konnte darin aber kein tragfähiges Argument erkennen. „Es scheint an einem transparenten Verfahren seitens der Geschäftsführung zu fehlen“, so der Jurist. Da beide Parteien vor Gericht an ihrem Standpunkt festhielten, kommt es jetzt vor einer Kammer des Arbeitsgerichtes Oldenburg zu einer Entscheidung. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Die Mitarbeitervertretung des Wichernstiftes bezeichnete das Vorgehen der Einrichtungsleitung kurz nach Bekanntgabe der Kürzungspläne als „Gutsherrenart“. Die Geschäftsführung habe zwar alle Betroffenen angeschrieben und um Zustimmung gebeten, das widerspreche aber dem kirchlichen Arbeitsrecht.
Das sieht die Geschäftsführung anders: Da nur drei der 55 Mitarbeiter der Kürzung widersprochen hätten, zeige das insgesamt die Bereitschaft, der finanziellen Situation Rechnung zu tragen.
