ELSFLETH - ELSFLETH/WOB - Am kommenden Sonnabend, 1. April, sowie am Sonnabend, 8. April, dürfen in Elsfleth und Moorriem wieder in der Zeit von 8 bis 18 Uhr pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Das teilt Wolfgang Böner vom Elsflether Ordnungsamt mit. Bei den Brenntagen ist laut Böner folgendes zu beachten: Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, oder in umittelbarer Nähe verbrannt werden (aber nicht auf öffentlichem Grund oder auf geschützten Flächen). Bei starkem Wind ist das Abbrennen verboten. Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen in Gang gesetzt werden und ist stets von einem Erwachsenen zu beaufsichtigen. Der Rauch darf den Verkehr nicht behindern, gefahrbringender Funkenflug ist zu vermeiden. Beim Abbrennen muss ein Mindestabstand von 50 Metern zu Gebäuden eingehalten werden, zu reetgedeckten Gebäuden 100 Meter.
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