Elsfleth - Am 6. Dezember berichtete die NWZ über die fehlende Vorankündigung bei der Verlegung der Haltestelle Schützenweg in Oberhammelwarden. Auf der Suche nach der Ursache hätten wir uns beinahe im Dschungel der Zuständigkeiten verlaufen. Der Versuch eines Protokolls:
5. Dezember
Laut Informationen des Landkreises Wesermarsch wurden sowohl der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) als auch das Verkehrsunternehmen Weser-Ems-Bus (WEB) von der Planungsfirma des Baugebiets „Nordstraße“ über die Haltestellenverlegung informiert. Da die Verkehrsunternehmen für die Fahrgastinformation verantwortlich seien, versuchen wir Informationen von ZVBN und WEB zu erhalten. Beim ZVBN werden wir über eine Servicehotline an Stefan Bendrien verwiesen, Ansprechpartner für den Landkreis Wesermarsch. Erreichbar ist er zu dem Zeitpunkt nicht, er würde sich aber zurückmelden, heißt es. Tut er erst mal nicht.
6. Dezember
Wir versuchen unser Glück bei der WEB, einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn. Auch dort landen wir bei einer Servicehotline und werden darauf hingewiesen, dass sich der zuständige Marktmanager Andreas Schulz bei uns melden würde. Bis zum Abend passiert nichts. Also rufen wir erneut die Servicenummer an und werden an die Pressesprecherin der Deutschen Bahn, Sabine Brunkhorst, verwiesen. Wir rufen dort an, keiner geht ran. Wir scheiben Frau Brunkhost eine Mail, die Antwort folgt sofort: Sie sei außer Haus und erst am 24. Januar zurück. Man möge Mails doch bitte an die allgemeine Adresse der Pressestelle der Deutschen Bahn richten. Machen wir. Und warten ab.
7. Dezember
Auf die Frage, weshalb die Schulen nicht über die Verlegung informiert gewesen seien, lautete die Antwort des Landkreises: Die Kreisverwaltung sei davon ausgegangen, dass die Stadt Elsfleth ihre Schulen informiere. Auf Anfrage bei der Stadt Elsfleth stellt der zuständige Fachbereichsleiter Hartmut Doyen klar, dass die Stadt Elsfleth in dieser Angelegenheit nun wirklich keine Schuld habe, da die Schülerbeförderung Sache des Landkreises sei. Außerdem sei wohl das Planungsbüro des Baugebietes Verursacher der ganzen Misere. Dieses hatte nämlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr durch den Schützenweg fließen würde und die Bushaltestelle daher verlegt werden müsse und hatte diesbezüglich beim Landkreis angefragt, ob dies denkbar wäre.
Beim Planungsbüro, Ingenieurbüro Schwerdhelm und Tjardes (IST), wird uns erklärt, dass die Entscheidung über die Verlegung der Bushaltestelle und die Verlegung selbst innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erfolgt seien und die Verlegung in erster Linie der Sicherheit der Schüler diene. Das IST sei als Planungsbüro nur dafür zuständig, die ausführende Baufirma zu finden. Die Informierung der Schulen sei jedoch Aufgabe des Landkreises.
Zwischenzeitlich gibt es Rückmeldung von der Pressestelle der Deutschen Bahn: In solchen Fällen müsse der Investor des Bauprojekts dafür sorgen, dass die Haltestelle angemessen verlegt werde. Man sei selbst sehr verärgert, dass die Verlegung der Bushaltestelle ad hoc geschehen sei und man nicht rechtzeitig von der Baufirma informiert gewesen sei, um dies an die Fahrgäste weiterzuleiten. Investor? Baufirma? Wer denn nun? Und wäre nicht zwischenzeitlich genügend Zeit gewesen, die Fahrgäste zu informieren? Viele Fragen, wenig Antworten. Wir versuchen unser Glück bei der Baufirma Koch & Tönjes. Die wollen sich später melden.
freitag, 8. dezember
Stefan Bendrien vom ZVBN meldet sich auf erneute Anfrage zurück: ZVBN, WEB und der Landkreis seien von einem Ingenieurbüro angeschrieben worden. Alle hätten sie der Verlegung zugestimmt. Zuständig für die Fahrgastinformation sei aber nicht der ZVBN, sondern gegebenenfalls der Landkreis, ganz sicher aber die WEB und deren Auftragnehmer.
Der Landkreis bestätigt, dass er Träger der Schülerbeförderung sei, daran aber mehrere Akteure beteiligt seien, die hätten aktiv werden können. So sei zum Beispiel die WEB für die Fahrgastinformation verantwortlich. Ob sie dies mittlerweile nachgeholt hat, wissen wir nicht.
11. Dezember
Wir rufen noch mal bei der Baufirma an: Sie seien rein ausführend im Auftrag des Planungsbüros tätig und seien angehalten gewesen, kurzfristig die Haltestelle zu verlegen.
Beinahe hätten wir im Laufe dieser Odyssee vergessen, was wir überhaupt klären wollten. Eine gute Nachricht gibt es aber: In Zukunft will der Landkreis in solchen Fällen vorab eine Information als Aushang an den Haltestelle anbringen und die Schulen schriftlich informieren.
