ELSFLETH/OLDENBURG - Mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes in Brake hat der 22 Jahre alte Mann aus Elsfleth, der am 28. Juni vergangenen Jahres von einer Tankstellen-Mitarbeiterin in Elsfleth unter Morddrohungen ein Handy erpresst haben soll, keinen Erfolg gehabt.

Das Oldenburger Landgericht verwarf nach der Neuverhandlung des Falles am Donnerstag die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit das erste Urteil: Ein Jahr Gefängnis wegen räuberischer Erpressung.

Weg aussichtslos

Der Weg in die zweite Instanz war den Feststellungen zufolge von Anfang an aussichtslos gewesen.

Zu viele Indizien sprachen gegen den Angeklagten, der selbst die Tat bestritten hatte. Der 22-Jährige hatte behauptet, die Tankstellen-Mitarbeiterin habe das Handy, das zuvor von betrunkenen Jugendlichen in der Tankstelle vergessen worden sei, freiwillig herausgegeben.


Ein Freund des Angeklagten sagte sogar aus, ihm sei das Handy von den betrunkenen Jugendlichen ausgehändigt worden.

Das alles war neu, so hatten sich der Angeklagte und dessen Freunde im ersten Prozess vor dem Braker Amtsgericht noch nicht eingelassen. Für die Richter klang die neue Version auch mehr als unglaubhaft.

Gegen die Bekundungen des Angeklagten stand die feste Aussage der Tankstellen-Mitarbeiterin, die den Fall so geschildert hatte, wie er auch angeklagt worden war und wie ihn das Amtsgericht der ersten Verurteilung auch zugrunde gelegt hatte.

Entscheidendes Indiz für die Täterschaft des Angeklagten war aber die Auswertung der Videoaufzeichnung einer Überwachungskamera.

Genau zu sehen

Nach Aussage des ermittelnden Polizeibeamten sei auf dem Videofilm genau zu sehen, wie der Angeklagte vor der Tankstellen-Mitarbeiterin stehe und sich einen Gegenstand aushändigen lasse. Daran gab es dann nichts mehr zu deuteln.