Elsfleth - Wo andernorts leistungsstarke Windenergieanlagen wie Spargel aus dem Boden sprießen, ruhen zurzeit die Arbeiten beim neuen Windpark in Bardenfleth. Den Baufirmen ist nicht etwa das Material ausgegangen. Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Oldenburg dem Projekt vorerst einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht bemängelt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlerhaft vorgenommen worden sei.
Worum geht es?
Mit Bescheid vom 29. Dezember 2016 hatte der Landkreis Wesermarsch der Firma Windpark Wehrder GmbH auf deren Antrag die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen erteilt. Dagegen hatte der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (Niedersachsen) eine aufschiebende Wirkung gegen den Genehmigungsbescheid des Landkreises erwirkt. Nach einem juristischen Hin und Her ruhen nun die Arbeiten in Bardenfleth.
Was ist der Grund?
Für die acht geplanten Windenergieanlagen wäre als Erweiterung des Windparks Wehrder eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen gewesen, wobei man die Umweltauswirkungen der 13 bestehenden Anlagen hätte berücksichtigen müssen, so die Begründung des Verwaltungsgerichts. Der Landkreis habe seine Untersuchungen jedoch auf die Standorte der acht geplanten Neuanlagen beschränkt und die 13 bestehenden Anlagen nicht auf eventuelle Umweltauswirkungen untersucht. Die geplante Errichtung des Windparks Bardenfleth sei zudem als Erweiterung des bestehenden Windparks Wehrder UVP-pflichtig. Die acht geplanten Windenergieanlagen bildeten mir den 13 Bestandsanlagen (von 2000) eine Windfarm. Der räumliche Zusammenhang der Anlagen sei gegeben.
Was wird kritisiert?
Das Gericht kritisiert, dass die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde. Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser seien überhaupt nicht berücksichtigt worden. Die denkmalgeschützte Umgebung und das Landschaftsbild seien durch die geplanten Anlagen erheblich beeinträchtigt. Nach Brutvogelkartierungen dürften sich insbesondere die Reviere des Mäusebussards, der Sumpfohreule sowie von Kiebitzen und Weißstörchen im Einwirkungsbereich beider Windparks befinden. Weil der Landkreis in der UVP die bestehenden Windenergieanlagenstandorte unter artenschutzrechtlichen Aspekten nicht berücksichtigt habe, seien weiträumige Flächen vor allem östlich und südlich des zugrunde gelegten Untersuchungsgebietes nicht in den Blick genommen worden, heißt es weiter.
Was ist geplant?
Die Genehmigung bezieht sich auf Anlagen des Typs Senvion mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 114 Metern und einer Gesamthöhe von 176 Metern. Die Nennleistung liegt bei 3,4 Megawatt.
Wie wird reagiert?
Jürgen Büsing vom Windpark Wehrder reagierte gefasst. „Wir machen keinen Stress. Der Landkreis soll nun in Ruhe arbeiten. Wir hoffen, dass alles schnell erledigt ist“, sagte er. Er hoffe zudem, dass der Landkreis, der alles sauber abgearbeitet habe, vors Oberverwaltungsgericht zieht. Den bislang entstanden Schaden für sein Unternehmen bezifferte er auf 500 000 Euro.