Hannover - Bei der Suche nach einer Betreuung für ihr Kleinkind haben in Niedersachsen bisher nur wenige Eltern versucht, einen Krippenplatz einzuklagen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage bei allen sieben Verwaltungsgerichten in Niedersachsen ein halbes Jahr, nachdem der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige eingeführt wurde.

Nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover gab es Ende 2013 für Kinder unter drei Jahren in Niedersachsen 62 403 Betreuungsplätze. Damit konnten 33,1 Prozent der Mädchen und Jungen in diesem Alter versorgt werden. Die Landesregierung hatte mit den Kommunen vereinbart, dass zum Start des Rechtsanspruches zum 1. August 2013 insgesamt 62 000 Plätze angeboten werden sollten. Noch vor drei Monaten hatten aber landesweit rund 2000 Plätze gefehlt. Vor Gericht klagen Eltern nun in den bisher bekannten Fällen nicht, weil ihnen kein Betreuungsplatz angeboten wurde, sondern weil ihnen der angebotene nicht zusagte. So entschied das Münchner Verwaltungsgericht, dass für Eltern eine halbe Stunde Fahrt zu einer Krippe zumutbar ist (Az.: M 18 K 13.2256). In einem anderen Entscheid gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen der Stadt Köln recht, dass Eltern nicht zwingend Anspruch auf Betreuung ihres Kindes in einer Krippe haben, sondern dass auch ein Tagesmutter-Platz reicht, um den Rechtsanspruch zu erfüllen (Az.: 12 B 793/13).

Am Verwaltungsgericht Stade sind derzeit zwei Klagen von Eltern aus Lilienthal anhängig, die ihre Kleinkinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen. Sie zahlen dort aber mehr als in einer öffentlichen Einrichtung. Bei einer Betreuungszeit von 30 Stunden wöchentlich könnten Mehrkosten zwischen 115 und 185 Euro entstehen, erläuterte ein Sprecher des Kreises Osterholz, gegen den sich die Klage richtet.

„Die Verpflichtung zur Erstattung von Differenzbeiträgen an die Eltern sehen wir nicht“, sagte Sprecher Marco Prietz.