Cloppenburg - Die akustischen Verhältnisse in der Oberschule Pingel Anton (Außenstelle Galgenmoor) hat jetzt der Elternratsvorsitzende Arwid Romey als „unzumutbar“ bezeichnet. Die Lärmbelastung der Schüler und Lehrer sei – so Romey – derart hoch, dass erhebliche gesundheitliche Schädigungen befürchtet werden müssten. Dies gehe auch aus einem Gutachten des Gemeindeunfallverbandes (GUV) aus dem Jahre 2014 hervor, das – meint Romey – mehr als ein Jahr beim städtischen Schulamt „in der Versenkung verschwunden war“. Weil die Stadt das GUV-Gutachten anzweifele, habe sie selbst eines in Auftrag gegeben.
„Da es sich bei solchen Gutachten um standardisierte Verfahren und Messmethoden handelt, wird vermutlich ein nahezu gleiches Resultat dabei herauskommen“, glaubt Romey. Es werde also viel Geld für ein weiteres Gutachten verschwendet, während die Schüler und Lehrer weiterhin und viel länger als notwendig dem gesundheitsschädigenden Lärm ausgesetzt seien. „Wieso wird hier auf Zeit gespielt?“, fragte sich der Elternratsvorsitzende nun in einer Pressemitteilung.
Doch wie reagiert die Stadt auf die Vorwürfe, wie sieht sie als Schulträger die akustischen Verhältnisse in der Oberschule Pingel Anton am Standort Galgenmoor? Die NWZ hat einmal nachgefragt.
In dem 1997/1998 errichteten Gebäude – so Stadtsprecherin Heidrun Osterhus – habe der GUV Anfang 2014 Nachhallmessungen vorgenommen, die kein Gutachten darstellten. Diese Messungen hätten lediglich „einen orientierenden Charakter“ gehabt.
Der GUV – so Osterhus weiter – spreche von einem Richtwert von 0,5 Sekunden (s), in der Fachliteratur werde eine Nachhallzeit in Klassenräumen von ca. 0,5 bis 0,6 s als angemessen angesehen. Der Richtwert – so die Stadt – werde also eingehalten, und einige Werte lägen sogar darunter.
Ein qualifiziertes Gutachten solle nun eine verlässliche Grundlage für Sanierungen und Akustikverbesserungen schaffen. Der Auftrag sei nach Abstimmung mit der Landesschulbehörde einem Akustikbüro erteilt worden. Das Ergebnis werde wichtige Erkenntnisse für zukünftige Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, die eventuell im Rahmen der Inklusion notwendig würden, bringen.
Auf Grund der Einschulung eines hörgeschädigten Kin-des sei die Akustiksituation in der Schule bereits verbessert worden. Insbesondere in Räumen, in dem der hörgeschädigte Schüler unterrichtet werde, seien akustische Maßnahmen durchgeführt worden. Es sei – so Osterhus weiter – wurde mit der Schule abgesprochen, dass bei Instandhaltungsmaßnahmen Deckenplatten mit der Schallabsorptionsklasse A eingebaut werden. Zudem stünden im Haushalt 2015 weitere Mittel für den Akustikschutz in der Oberschule zur Verfügung.
Informationen über „erhebliche gesundheitliche Gefährdungen“, „ausgefallene Lehrerstunden“ oder „Arztkosten der Schüler“, wie von Romey ins Spiel gebracht, lägen der Stadt nicht vor.
