EMSTEK/WILDESHAUSEN - Emstek/wildeshausen/BOM Es sah schon bedrohlich aus, als der Bauer Hermannus Georgius Bergmann mit der erhobenen Mistforke in den Umstand trat. An den Zinken hing noch ein Düngeplaggen. Und um die Plaggennutzung in der Bakumer Mark ging es beim Gogerichtstag auf dem Desum bei Emstek in dem historischen Fall.

Rund 200 Besucher – traditionsgemäß auch einige aus Wildeshausen – hatten sich am Sonnabend eingefunden, um das historische Gericht mit seinem Gografen zu verfolgen. Um Recht zu sprechen, wurde der Desumrichter durch die zwei Kornoten (Gerichtsbeisitzer) Franz Werner und Heinrich Hülsmann, dem Gerichtsschreiber Ludger Brokamp, dem Urteilsweisen Josef Emke und 20 Schöffen unterstützt.

Die Patenschaft für den Gogerichtstag haben in diesem Jahr die Heimatfreunde aus Bakum übernommen, wofür sich der Vorsitzende der Interessengemeinschaft, Georg Meyer (Nutteln), bedankte. Sie stellten mit ihrem Ehrenbürgermeister Hermann Rauber nicht nur den Gografen, sondern lieferten auch den Fall.

Bergmann und die Brüder Frilling sind über die Plaggennutzung in einen handfesten Streit geraten, so dass Bergmann sein Recht auf dem Desum suchte. Der Gograf forderte zunächst den Urteilsweisen auf, das Gericht über den Sachverhalt der Plaggennutzung in Kenntnis zu setzen, ehe der Kläger zu Wort kam. Als die Beklagten Brüder ihre Version des Falls schilderten, kam es erneut zum Streit. Wegen Missachtung des Gerichtsfriedens verdonnerte Rauber die Streithähne zur Zahlung eines Silbergroschens.

Am Ende der Zeugenaussagen gingen die Kontrahenten aufeinander zu. Bergmann bekam seine Sichel zurück, sie gaben sich zur Versöhnung die Hand. Die Klage ist hinfällig. Um den Dorffrieden wieder herzustellen, soll das Plaggenstechen neu geregelt werden. Dabei sollen die Vorschriften der Zeit angepasst werden, ohne alte Rechte aufzugeben. Die Gemeinschaft soll im nächsten Jahr das Gericht darüber informieren.


Im aktuellen Fall ging es um die Schäfermeisterin Maike Graedener aus Berge im Artland. Die Wanderschäferin ist mit ihrer Schafherde in das Räderwerk der europäischen Bürokratie geraten. Das wegen einer Blauzungenkrankheit verhängte Sperrgebiet hinderte ihre 1000 Schafe am Wandern zur Sommerweide. So entstanden zusätzliche Kosten für Futter und Untersuchungen. Nach acht Wochen gab es eine Sonderregelung für Wanderschafherden. Die Schöffen kamen zu einem klaren und eindeutigen Urteil. Sie fordern die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf, sich den Anweisungen aus Brüssel zwar kritisch entgegenzustellen, aber nicht daraus einen Wettbewerb der ausufernden Bürokratie zu gestalten. Für Graedener sei mit der Sondergenehmigung keine dauerhafte Lösung getroffen, hieß es.