Oldenburg - Die Zahl der Asylverfahren, die vom Verwaltungsgericht Oldenburg geklärt werden müssen, hat sich binnen zweieinhalb Jahren verdreifacht. Waren es im gesamten Jahr 2013 noch 544 Streitsachen (2014: 1547 Verfahren, 2015: 1393), sind allein in der Zeit von Januar bis Juni dieses Jahres 1553 neue Verfahren am Schlossplatz eingegangen.

Diese Zahl dürfte angesichts des vereinfachten Anerkennungsverfahrens im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, NWZ  berichtete) und deutlich gestiegener Fallzahlen aber noch weiter in die Höhe schnellen. Manfred Burzynska, Richter am Verwaltungsgericht, prognostiziert einen Anstieg um 217 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Das Verwaltungsgericht (zuständig für neun Landkreise und vier kreisfreie Städte) wird angerufen, wenn Asylbewerber oder deren Vertreter die Ablehnung oder einen nur „subsidiären Schutz“ anfechten wollen. Letzteres sei zunehmend der Fall, vor allem bei syrischen Antragstellern. „Die Kläger wünschen die Anerkennung als Flüchtling“, sagt Burzynska.

Neben den Verfahren mit Asylbezug, die aktuell 54,7 Prozent aller Eingänge ausmachen, müssen er und seine Kollegen aber noch viele weitere Streitsachen bearbeiten. 2840 sind bislang anhängig gemacht worden – im Jahr 2014 waren es insgesamt 3928 Verfahren. „Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird sich bis Ende des Jahres die Zahl der Eingänge auf mehr als 5500 erhöhen“, so Richter Manfred Burzynska.

Land und Oberverwaltungsgericht hatten angesichts des enormen Verfahrensanstiegs bereits sechs weitere Verstärkungen nach Oldenburg entsandt: zwei Richter wurden aus der Staatsanwaltschaft zeitlich befristet und vier Mitarbeiter, die in den Serviceeinheiten eingesetzt werden, dauerhaft abgeordnet. 36 Richterinnen und Richter bilden damit das Personaltableau, drei von ihnen befinden sich indes in Elternzeit.


„Wenn die Zahlen weiter so steigen, kommen wir mit dem gegenwärtigen Personal nicht aus“, so Burzynska, „wir sind im richterlichen Dienst zumindest nicht überbesetzt.“

Das kann in der Folge dann auch eine neuerliche Verlängerung aller Verfahrenslaufzeiten bedeuten. Schon jetzt sind die Zahlen der allgemeinen Kammern binnen eines Jahres um mehr als zwei Monate auf 10,6 im Schnitt angestiegen; in den Asylkammern waren sie indes von 9,2 auf 8,9 gesunken. Asylrechtliche Eilverfahren wurden in 0,7 Monaten erledigt, andere in 1,4 Monaten. Das alles dürfte kaum zu halten sein, bleibt das Verhältnis von Akten und Richtern derart unausgeglichen. Ein weiterer Stau bei den Streitsachen droht.

Verwaltungsgerichts-Präsident Klaus Streichsbier hatte schon im August 2015 wohlwollend formuliert: „Die Geschäftslage ist angespannt“. Sicherlich auch, weil sich herumgesprochen hat, dass mit einem Widerspruch in Asylverfahren ab und an noch etwas zu Klägers Gunsten bewirkt werden kann – und sei es nur ein zeitlicher Gewinn vielleicht vor einer Abschiebung.