Nordenham/Osnabrück - Bei der Aufarbeitung der Korruptionsfälle im Einswarder Flugzeugwerk hat sich die Premium Aerotec GmbH (PAG) auf die Beschäftigten konzentriert, die Geld für die illegale Vermittlung von Jobs kassiert haben sollen. Die zur Zahlung der Beträge bereiten Leiharbeitskräfte sind bei den internen Ermittlungen außen vor geblieben. Das heißt aber noch lange nicht, dass ihnen keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen.
Auf Nachfrage der NWZ hat der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Christian Bagung, am Dienstag bestätigt, dass „auf jeden Fall in beide Richtungen ermittelt wird“.
Während es bei den beschuldigten PAG-Beschäftigten um den Straftatbestand einer Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr geht, müssen sich die in die dubiosen Vorgänge verwickelten Leiharbeiter wegen Bestechung verantworten. Ob auf die Leiharbeiter eine Anklageschrift und eine Gerichtsverhandlung zukommen, ist laut Christian Bagung noch nicht abzusehen. Je nach Lage der Dinge wäre auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit denkbar.
Nach Auskunft von Staatsanwalt Christian Bagung befindet sich das strafrechtliche Verfahren noch in einem frühen Stadium und wird sich über mehrere Monate hinziehen. Am Anfangsverdacht bestehe kein Zweifel, betonte er. Inzwischen seien die Akten der Polizei übergeben worden, damit sie ihre Ermittlungsarbeit aufnehmen könne.
Freiheitsstrafe droht
Nach Paragraf 299 des Strafgesetzbuches droht bei Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe. Für Bestechung sieht Paragraf 334 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder in minderschweren Fällen eine Geldstrafe vor.
Aufgrund anonymer Hinweise hatte die Unternehmensleitung zu Beginn dieses Jahres im Nordenhamer PAG-Werk mit den internen Nachforschungen begonnen.
Nach Gesprächen mit mehr als 50 Zeugen erhärtete sich der Verdacht, dass drei Beschäftigte aus der Facharbeiter- und Meisterebene Bestechungsgelder genommen haben sollen. Ihnen wird vorgeworfen, für Summen zwischen und 2000 und 8000 Euro dafür gesorgt zu haben, dass ihre „Kunden“ bei der Besetzung von freien Leiharbeiterstellen bevorzugt wurden. Bislang liegen Hinweise auf zehn konkrete Verdachtsfälle vor.
Als erste Konsequenz hat PAG inzwischen einen der drei Beschuldigten von der Arbeit freigestellt. Welche weiteren arbeitsrechtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, prüft das Unternehmen zurzeit.
Die Unternehmensleitung hat deutlich gemacht, dass sie die Vorgänge lückenlos aufklärt haben möchte und die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen uneingeschränkt unterstützen wolle. Die von PAG eingereichte Anzeige ist an die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegangen, weil dort die Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen angesiedelt ist.
