Edewecht - Nachdem am 25. Dezember in einem weiteren Putenbestand im Landkreis Cloppenburg der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, werden in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Ammerland weitere Restriktionszonen (Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Im Landkreis Ammerland ist ein Teil der Gemeinde Edewecht von dem Beobachtungsgebiet betroffen. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind im Ammerland 16 Geflügelhaltungen mit etwa 200 Stück Geflügel von den neuen Schutzmaßregeln betroffen, teilt der Landkreis mit.

Die Restriktionszonen, die bereits Ende November nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem anderen Putenbestand im Landkreis Cloppenburg eingerichtet worden waren, können hingegen mit Wirkung von diesem Donnerstag, 29. Dezember, aufgehoben werden. Von den Res­triktionszonen waren im Ammerland Teile der Gemeinden Apen und Edewecht betroffen. In vielen Betrieben, die in besagten Zonen dieses Ausbruchs liegen, sind in den letzten Wochen von den Mitarbeitern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Ammerland intensive Kontrollen und zahlreiche Probenahmen durchgeführt worden.

„Im Rahmen dieser Untersuchungen und Probenahmen wurden keine Anzeichen auf Geflügelpest festgestellt“, so Amtsleiterin Susanne Greiner-Fischer. Sie weist jedoch darauf hin, dass der Landkreis Ammerland noch von einem weiteren Geflügelpest-Ausbruch betroffen ist. Am 12. Dezember wurden bei einer im Landkreis Leer aufgefunden Wildgans hoch krankheitserregende H5N8-Viren als Todesursache festgestellt. Die Restriktionszonen, die nach dem Fund der Wildgans eingerichtet wurden, bleiben bestehen. Ein im Landkreis Ammerland am 25. Dezember bekannt gewordener Verdacht auf H5N8 in einer Hobbygeflügelhaltung wurde bei einer sofortigen Vor-Ort-Überprüfung nicht bestätigt. Die Stallhaltungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Ammerland gilt weiterhin.

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