Hude/Wüsting - Bislang ist es der Gemeinde Hude gut gelungen, ihr zugewiesene Flüchtlinge dezentral in angemieteten Wohnungen und Häusern unterzubringen. Doch die Kapazitäten sind nahezu erschöpft (NWZ  berichtete). Bis Ende März hofft die Gemeinde, das noch festgelegte Kontingent an Flüchtlingen in Mietwohnungen unterbringen zu können. Laut Lebedinzew gibt es ab 1. März jetzt auch eine Vereinbarung zwischen Landkreis und Huder Jugendherberge, wonach Kapazitäten der Herberge genutzt werden können.

Gleichwohl wird es auf Dauer ohne Neubau von Wohnraum nicht mehr möglich sein, den Schutzsuchenden eine menschenwürdige Unterbringung zu bieten.

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Sicherheit ist am Montagabend mit großer Mehrheit der Empfehlung gefolgt, dem Landkreis gemeindeeigene Grundstücke im Zuge einer zehnjährigen Erbpacht anzubieten, auf denen Schlichtbauten errichtet werden. Die Gemeinde will Einfluss auf die Gestaltung haben, und sie möchte, dass auf den Grundstücken kleinere Wohneinheiten von 20 bis maximal 50 Plätzen entstehen, je nach Größe und sozialem Umfeld. Nur so sei eine Integration zu leisten.

In einem ersten Paket sollen vier gemeindeeigene Grundstücke angeboten werden: Vielstedter Kirchweg, Nordenholzer Schule, ein Teilbereich Spielplatz Jägerstraße und ein Teilbereich des Gebiets „Beim Wall“ in Wüsting.

Laut Bürgermeister Lebedinzew könnten zum Beispiel kleine, ebenerdige Doppelhäuser in Holzrahmenbauweise schnell errichtet werden. Sie böten pro Hälfte jeweils für zehn Personen Platz. Eine Skizze, wie so etwas aussehen könnte, wurde gezeigt. Das würde noch einen gewissen „Dorfcharakter“ haben.


Um die 80 Zuhörerinnen und Zuhörer aus betroffenen Gebieten drängten sich im Rathaussaal und stellten in den Einwohnerfragestunden viele kritische Fragen.

Die Bewohner am Robininenweg in Hude und Bei der Schmiede in Wüsting gingen am Ende mit der Aussage nach Hause, dass gemeindeeigene Grundstücke in ihren Gebieten, die ebenfalls auf der Prüfliste standen, vorerst nicht für Flüchtlings-Schlichtbauten genutzt werden, sondern weiterhin für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

In einem Paket II, so die Empfehlung des Ausschusses, könnten der Schützenplatz, ein Grundstück hinter dem Kulturhof und ein gemeindeeigenes Grundstück am Fuchsberg in Hude dem Landkreis für Schlichtbauten angeboten werden. Viel mehr eigenen Grund und Boden hat die Gemeinde auch nicht.

Die Schlichtbauten möglichst an verschiedenen Orten zu errichten, in nicht so großen Einheiten, sei auf jeden Fall eine bessere Lösung als Turnhallen und Schulen auf längere Sicht zu belegen, sagte Lebedinzew.