ESSEN - Im Auftrag des Oldenburger Amtes für Landentwicklung (AfL) hat das Katasteramt Cloppenburg mit Vermessungsarbeiten zur Erstellung von Planungsgrundlagen für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes Essen-Umgehung begonnen. 2010 hatten Vermessungsingenieur Ludger Kossen und Heinrich Nienaber die Grenze des Flurbereinigungsgebietes festgestellt. 2011 werden das verbleibende Wege- und Gewässernetz, Hofräume sowie Hecken und weitere bedeutsame Topografie erfasst, so eine „AfL“-Presseinformation. Die Arbeiten sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein, und dann als digitale Planungskarten vorliegen.
Gesetzliche Legitimation
Bei der Vermessung müssen die Katasteramts-Mitarbeiter auch Privatgelände betreten. Daher weist Projektleiter Gerd Fabian (AfL) darauf hin, dass die Beauftragten der Behörde für eine Flurbereinigung Grundstücke betreten und dort arbeiten dürfen.
Durch die aktuellen Vermessungen treten keine Änderungen an den im „Liegenschaftskataster“ nachgewiesenen Eigentumsgrenzen und Flächen auf. Das Kataster behält seine Gültigkeit. Im Sommer findet die Wertermittlung als Tauschgrundlage ihren Abschluss. Nach Beendigung letzter Arbeiten vor Ort werden die Ergebnisse für die Grundstückseigentümer ausgelegt. Eventuelle Einwendungen überprüft und regelt das „AfL“ mit den Betroffenen und den landwirtschaftlichen Sachverständigen vor Ort.
Betroffene mit einbeziehen
Ab Herbst sollen Gespräche über Wünsche zur Grundstücksneugestaltung erfolgen. Dabei werden auch Verkaufs- und Aufstockungsanliegen erfragt. Das „AfL“ benötigt Flächen für die Ausweitung der Umgehungsstraße. Eine Kontaktaufnahme kann über den Projektbetreuer Ronald Kaps (Telefon 05441/9215307 ) erfolgen. Die Flurbereinigung soll beispielsweise agrarstrukturelle Nachteile durch den Bau der B 68 (neu) wie Zerschneidungen und Umwege vermeiden, und durch geeigneten Flächentausch unter Einbeziehung unwirtschaftlicher Restareale die Wirtschaftskraft landwirtschaftlicher Betriebe erhalten oder verbessern.
