Wolfsburg - Neue Entwicklung in einem Dauerbrenner: Deutschland muss das VW-Gesetz mit dem umstrittenen Vetorecht für das Land Niedersachsen wohl nicht ändern. Die Bundesregierung habe ein früheres EU-Urteil bereits vollständig umgesetzt und müsse nicht nachbessern, schrieb ein einflussreicher Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch.
Er sprach sich überraschend dafür aus, die laufende Klage der EU-Kommission abzuweisen. Damit käme Deutschland um die beantragte Geldbuße von mindestens 63 Millionen Euro herum.
Das Urteil folgt in einigen Monaten. Das Gutachten gilt aber als Vorentscheidung.
Zu der Frage, ob die Sperrminorität Niedersachsens bei VW (Anteil: 20 Prozent) für sich genommen gegen EU-Recht verstößt, äußerte sich der Gutachter nicht. Dies sei nicht Sache des Gerichtsverfahrens. Er habe nur untersuchen müssen, ob Deutschland dem geforderten Gesamtpaket an Änderungen nachkam – und nicht, ob jeder Passus isoliert betrachtet legal ist.
Seit Jahren schwelt die Auseinandersetzung zwischen Berlin und Brüssel. Die EU-Behörde ist der Auffassung, dass das VW-Gesetz mit dem Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen gegen EU-Recht verstößt. Brüssel verlangt, die Sonderregelung zu kippen.
Bereits 2007 hatte der EuGH nach einer ersten Klage der Kommission entschieden, das Gesetz laufe EU-Recht zuwider. Es verletzte die Freiheit des Kapitalverkehrs: Bund und Land konnten je zwei Vertreter im Aufsichtsrat stellen, Stimmrechte von Aktionären waren auf 20 Prozent begrenzt, die Sperrminorität betrug 20 statt 25 Prozent.
Die Bundesregierung hatte daraufhin die ersten beiden Regeln abgeschafft, hielt aber an der Sperrminorität fest, so dass die EU 2012 erneut klagte. Der Gutachter stärkt Berlin nun den Rücken: „Deutschland ist dem ursprünglichen Urteil des Gerichtshofs von 2007 vollständig nachgekommen.“ Das Gericht habe nur die Kombination von Höchststimmrecht und Sperrminorität gerügt, nicht aber das Vetorecht an sich.
VW-Betriebsratsboss Bernd Osterloh sprach von „einem guten Tag für die Belegschaften bei Volkswagen“. Niedersachsens Ministerpräsident und VW-Aufsichtsrat Stephan Weil (SPD) sagte, das Votum lasse auf ein ähnliches Urteil des Gerichtshofs hoffen.
