Köln - Etappensieg für Lindt im Goldbären-Markenstreit: Der Schweizer Schokoladenhersteller darf seine in Goldfolie verpackten Schokoladen-Teddys trotz Protests von Haribo weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Freitag, dass die Rechte des Gummibärchenherstellers an der Marke „Goldbären“ durch den Schoko-Teddy nicht verletzt werden – der Edelmetalloptik zum Trotz.
Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht gesprochen. Haribo-Rechtsanwalt Ingo Jung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.
Der Hintergrund: Haribo sieht durch die Schokoladenbären des Schweizer Herstellers seine jahrzehntealten Markenrechte angetastet und will den Teddy verbieten lassen. Vor dem Kölner Landgericht hatte der Fruchtgummihersteller Ende 2012 zunächst Recht bekommen. Das Gericht untersagte den Verkauf des Lindt-Teddys.
Doch die Schweizer legten Berufung ein – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf. Die Ähnlichkeit der Produkte sei zu gering, um eine Verletzung der Markenrechte von Haribo zu begründen. Wer den Lindt-Teddy sehe, denke wohl eher an den ähnlich gestalteten Lindt-Osterhasen als an die Gummibären aus Bonn. Der gut sichtbar aufgedruckte Lindt sei für die Verbraucher ein wichtigeres Orientierungsmerkmal als die goldene Farbe und Bärchenform.
Das Gericht ließ allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Frage ist, ob Markenrechte von einem Produkt wie Lindts-Schoko-Teddy verletzt werden können.
