Straßburg - Alle Bürger in der EU können künftig ein Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Mit dem Konto können sie grundlegende Funktionen nutzen, etwa Geld überweisen oder Bargeld am Automaten abheben. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für das Gesetz, das ab 2016 gelten soll. Die EU-Regierungen müssen noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie.

Damit bekämen auch deutsche Kunden erstmals einen Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für Jedermann“. Bisher gab es dazu nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken.

In Deutschland sind nach Schätzungen etwa 670 000 Bürger ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher. EU-weit können 25 bis 30 Millionen Bürger über 15 Jahren bisher kein Konto eröffnen. Gründe dafür sind etwa, dass sie obdachlos sind oder finanzielle Schwierigkeiten haben.