Brüssel/Moskau - Die EU-Kommission droht dem russischen Energieriesen Gazprom wegen unlauterer Geschäftspraktiken in Osteuropa mit einem Milliardenbußgeld. Gazprom habe in acht osteuropäischen EU-Ländern die Gasmärkte abgeschottet und die Preise hochgetrieben, lautet der Vorwurf der Behörde.
Brüssel droht Gazprom mit einer EU-Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, also derzeit rund 6,9 Milliarden Euro. Die Kommission schickte am Mittwoch die formelle Beschwerde nach Moskau.
Der Fall hat auch eine politische Dimension, da viele EU-Länder bei der Energieversorgung von russischem Gas abhängig sind und es in diesem Punkt Spannungen zwischen der EU und Russland gibt. Der russische Außenminister Sergej Lawrow nannte in einem Radio-Interview das Kartellverfahren einen Verstoß gegen das Partnerschaftsabkommen zwischen Moskau und Brüssel von 1999. Der russische Gasmonopolist selbst wies die Vorwürfe zurück. Die Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage, teilte der Staatskonzern mit.
Nach Ansicht der EU-Kommission hat Gazprom in acht EU-Staaten – Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und Slowakei – den Wettbewerb auf den Märkten behindert. „Ich habe Bedenken, dass Gazprom die EU-Kartellvorschriften verletzt“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig seien, müssten die EU-Vorschriften einhalten. Gazprom hat nun zwölf Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen.
Die Behörde wirft Gazprom vor, Großhändlern und Kunden verboten zu haben, das erworbene Erdgas in andere Länder weiterzuverkaufen. Mit diesen Ausfuhrverboten habe Gazprom in fünf Ländern überzogene Preise verlangen können – auch für den Endkunden. Zudem habe der russische Konzern seine Gaslieferung an Bulgarien und Polen von Investitionen in sein eigenes Pipelineprojekt abhängig gemacht.
Bereits seit 2012 untersucht die EU-Kommission die Geschäftspraktiken von Gazprom und hatte die Büros von Erdgasfirmen in mehreren EU-Ländern durchsuchen lassen. Gazprom-Chef Alexej Miller hatte das Vorgehen damals eine „peinliche Überraschung“ genannt.
