Hannover - Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im Herbst 2016 hat das Amtsgericht Hannover den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Geklärt werden soll, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand darstellen – und falls ja, wie hoch die Abwesenheitsquote sein muss, teilte das Amtsgericht am Donnerstag mit.

Der EuGH soll auch entscheiden, ob ein wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Insgesamt geht es um acht Verfahren zur Entschädigung von Fluggästen von Tuifly. Signalwirkung für die anderen anhängigen rund 1400 Fälle erwartet Gerichtssprecher Jens Buck nicht. Bis zur Entscheidung werde es circa eineinhalb Jahre dauern.