EVERSTEN - Eisangeln in Oldenburg ist erlaubt: Der Sportfischerverein Oldenburg beruft sich auf die Gewässerordnung des Vereins und auch auf das Niedersächsische Fischereigesetz.
„Fischereiberechtigte Angler dürfen demnach ein Loch in das Eis der Vereins- und Pachtgewässer, und das sind nahezu alle Oldenburger Seen und Teiche, hacken und dann ihre Angel mit dem Köder in das Wasser eintauchen“, schreibt Pressewart Gerd Hespe in einer Mitteilung.
Da es nicht mehr sehr häufig vorkommt, dass im Winter die Seen und Teiche in Oldenburg zufrieren, gibt es einige Verhaltensregeln zu beachten. Insbesondere hat jeder Angler für seine eigene Sicherheit zu sorgen, muss Rücksicht auf Schlittschuhläufer nehmen und auch das Eisloch am Ende des Fischens in geeigneter Form kenntlich machen.
Der Sportfischerverein weist zudem darauf hin, dass die Artenschonzeit nach der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung für Hechte und Zander am 1. Februar beginnt und am 30. April eines jeden Jahres endet, in der Zeit darf auch nicht mit künstlichem oder natürlichem Köder auf diese Fischarten geangelt werden.
In den vergangenen Tagen hatten sich in der Geschäftsstelle des Oldenburger Sportfischervereins die telefonischen Anfragen besorgter Bürger gehäuft, ob denn das Eisangeln, das in Skandinavien und in den östlichen europäischen Ländern gängige Praxis im Winter ist, auch hier in Oldenburg ausgeübt werden darf.
