Oldenburg - Die EWE hat in einem Streit mit der Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen eine Schlappe erlitten. Sie darf ein bestimmtes Kundenanschreiben nicht mehr verwenden. Das ergab ein Vergleich vor dem Landgericht Oldenburg. Der Oldenburger Versorger habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, teilte die Verbraucherzentrale mit Sitz in Hannover am Freitag mit.

Es geht um Strom- und Gasverträge („Fix“), die nach zwei Jahren automatisch auslaufen. Kunden erhielten kurz vor Ablauf ein Angebot zur Verlängerung.

Das Schreiben sei so formuliert gewesen, dass ein neuer Vertrag über zwei Jahre automatisch geschlossen wurde – sofern der Kunde nicht widersprach, erläuterte die Verbraucherzentrale. Dagegen klagte dann allerdings die VZ-Initiative „Marktwächter Energie“.

„Eine ausbleibende Reaktion des Kunden darf keinesfalls als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden“, betonte Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

„EWE wird das Schreiben in der bisherigen Form nicht mehr verwenden“, sagte ein EWE-Sprecher auf Anfrage. „EWE bewertet derzeit diesbezüglich sein weiteres Vorgehen.“


Bestehende Verträge, die Kunden auf diese Weise mit EWE geschlossen hätten, seien mit dem Vergleich nicht automatisch ungültig, hieß es bei der Verbraucherzentrale. „Betroffene sollten sich an das Unternehmen wenden und auf eine vorzeitige Beendigung des Liefervertrags bestehen“, sagte Preuschoff. „Unsere Ansicht ist, dass die Verträge nicht gültig sind.“

Rüdiger zu Klampen
Rüdiger zu Klampen Wirtschaftsredaktion (Ltg.)