Oldenburg/Westerstede - Wegen Betrugsverdachts muss sich seit Mittwoch der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen insolventen Billigmarktkette „Joker Outlet“ vor dem Westersteder Amtsgericht verantworten. Dem 47-jährigen Angeklagten, der mit seinem Unternehmen bis 2010 in Rastede ansässig war, wirft die Staatsanwaltschaft vor, große Mengen überlagerten Bohnenkaffee umetikettiert zu haben. Einen Teil der brisanten Ware, die auch in den Handel gelangt sein soll, übernahm ein Aufkäufer aus Euskirchen. Als er den Schwindel bemerkte, nahm die Outlet-GmbH einige Chargen zurück.
Der ganze Schwindel mit dem unbrauchbaren Bohnenkaffee flog auf, als der heute 49-jährige Geschäftsführer, den der Angeklagte später im Unternehmen einsetzte, Anzeige gegen seinen eigenen Chef erstattete.
Der erste Tag der Hauptverhandlung gewährte einen tiefen Einblick in ein nur schwer zu durchschauendes Firmenkonstrukt. Der Angeklagte und sein Verteidiger behaupteten immer wieder, die beiden in Rastede unter einem Dach operierenden Handelsunternehmen Joker-Marin und Joker-Outlet hätten sich streng voneinander getrennt im Markt bewegt und abgerechnet. Den größten Teil aller Verfügungen habe der eingesetzte Geschäftsführer veranlasst, der im Verfahren als Zeuge auftrat.
Dieser Zeuge aber bestritt das vehement. Der angeklagte Firmenchef selbst habe alle Anweisungen über die Eröffnung neuer Märkte getroffen, wichtige Verhandlungen persönlich geführt. Zwar habe er etwas von der überlagerten Kaffee-Ware gewusst, mit der Umetikettierung aber nichts zu tun gehabt. Bestellt worden waren die Aufkleber, 39 500 an der Zahl, bei einer Firma in Sandkrug. Die Rechnung für die „neuen Verfallsdaten" trägt aber nicht die Unterschrift des Angeklagten, sondern die seines Geschäftsführers. Der Zeuge konnte sich auf Vorhalt der Einzelrichterin aber plötzlich gar nicht mehr erklären, wie es zu dieser Zeichnung kam.
Das Verfahren geht wahrscheinlich über vier Verhandlungstage. Urteilsverkündung ist am 27. Februar.
Oldenburg/Westerstede - Wegen Betrugsverdachts muss sich seit Mittwoch der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen insolventen Billigmarktkette dem Westersteder Amtsgericht verantworten. Dem 47-jährigen Angeklagten, der mit seinem Unternehmen bis 2010 in Rastede ansässig war, wirft die Staatsanwaltschaft vor, große Mengen überlagerten Bohnenkaffee umetikettiert zu haben. Einen Teil der brisanten Ware, die auch in den Handel gelangt sein soll, übernahm ein Aufkäufer aus Euskirchen. Als er den Schwindel bemerkte, nahm die Outlet-GmbH einige Chargen zurück.
Der ganze Schwindel mit dem unbrauchbaren Bohnenkaffee flog auf, als der heute 49-jährige Geschäftsführer, den der Angeklagte später im Unternehmen einsetzte, Anzeige gegen seinen eigenen Chef erstattete.
Der erste Tag der Hauptverhandlung gewährte einen tiefen Einblick in ein nur schwer zu durchschauendes Firmenkonstrukt. Der Angeklagte und sein Verteidiger behaupteten immer wieder, die beiden in Rastede unter einem Dach operierenden Handelsunternehmen hätten sich streng voneinander getrennt im Markt bewegt und abgerechnet. Den größten Teil aller Verfügungen habe der eingesetzte Geschäftsführer veranlasst, der im Verfahren als Zeuge auftrat.
Dieser Zeuge aber bestritt das vehement. Der angeklagte Firmenchef selbst habe alle Anweisungen über die Eröffnung neuer Märkte getroffen, wichtige Verhandlungen persönlich geführt. Zwar habe er etwas von der überlagerten Kaffee-Ware gewusst, mit der Umetikettierung aber nichts zu tun gehabt. Bestellt worden waren die Aufkleber, 39 500 an der Zahl, bei einer Firma in Sandkrug. Die Rechnung für die „neuen Verfallsdaten" trägt aber nicht die Unterschrift des Angeklagten, sondern die seines Geschäftsführers. Der Zeuge konnte sich auf Vorhalt der Einzelrichterin aber plötzlich gar nicht mehr erklären, wie es zu dieser Zeichnung kam.
Das Verfahren geht wahrscheinlich über vier Verhandlungstage. Urteilsverkündung ist am 27. Februar.
