Oldenburg - Die Fragen an die vier Fachleute gingen teilweise sehr ins Detail. Hier einige Beispiele:

Mein Vertrag ist wie vereinbart zu 50 Prozent angespart. Weitermachen?

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Der Vertrag würde ja normalerweise in Kürze zuteilungsreif. Sparen Sie weiter an, sinkt die Differenz zur Bausparsumme, also der Darlehensanspruch.

Was ist, wenn ich arbeitslose werde und Arbeitslosengeld II beziehe?

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Bausparverträge fallen unter das Schonvermögen.

Kann ich ein Bauspardarlehn schneller tilgen als anfangs geplant

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Die Beträge können über die anfangs vereinbarten Summen hinausgehen. Auch Sondertilgungen sind möglich. „Weniger flexibel zeigen sich Bausparkassen bei der Höhe der Sparraten“, schreibt „Finanztest“.

Unterschiede bei zulässigen Einzahlungen – besprochen und im Vertrag

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Konkret: Mit der Höhe der ursprünglich mit meiner Bausparkasse (Wohn-Riester) vor fünf Jahren mündlich besprochenen monatlichen Sparbeiträge (230 Euro) wäre ich 2020 mit den Einzahlungen „durch gewesen. Doch der ausgestellte Vertrag erlaubt mir nur, 175 Euro monatlich, weil dies der höchste Satz sei, der steuerlich berücksichtigt werden könne. Durfte die Bausparkasse so argumentieren?“

Experte Wolfgang Büser: An sich nicht. Doch vielfach „schützen“ sich Bausparkassen mit dieser vertraglichen Regel vor hohen verwaltungstechnischen Aufwand. Als Sonderzahlungen werden in einem solchen Fall zum Beispiel nur Gutschriften aus Altersvorsorgezulagen anerkannt. Im Interesse der Kunden wäre es besser gewesen, Ihnen zwei Verträge anzubieten, um Ihren Wunsch zu erfüllen. Da Sie aber offenbar das dem mündlich Vereinbarten folgende Schriftstück vorbehaltlos unterschrieben haben, bleibt es nun dabei.