Köln/Bremen - Auch nach dem Ende des Pilotenstreiks bei Germanwings am Freitagmorgen müssen Passagiere des Lufthansa-Konzerns weiter bangen. Der Konflikt zwischen den Piloten und der Airline ist nicht ausgestanden und droht zu eskalieren. Über konkrete Schritte wollte sich die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Freitag nicht äußern, sie schloss aber nicht aus, dass die Streiks am Wochenende auf die Mutter Lufthansa ausgeweitet werden könnten.
116 von 164 Flügen hatte Germanwings am Freitag von 6 bis um 12 Uhr gestrichen. Von den Ausfällen waren nach Schätzungen der Fluggesellschaft rund 15 000 Passagiere betroffen. Sie konnten ihre Flüge kostenlos umbuchen oder auch stornieren lassen. Auch zwei Bremer Flüge waren betroffen. Die Piloten des Billigfliegers hatten wie angekündigt am frühen Morgen die Arbeit niedergelegt, um größere Einschnitte bei ihren Vorruhestandsregelungen zu verhindern.
Ob die Gewerkschaft im Tarifstreit mit der Lufthansa nur eine Drohkulisse aufgebaut hat oder tatsächlich zu weiteren Streikaktionen greift, blieb am Freitag unklar. Am Wochenende könnten neben Germanwings auch die Lufthansa und deren Frachttochter Cargo betroffen sein, sagte ein VC-Sprecher.
Vielen Fluggästen stecken immer noch die Erinnerungen an die drei Streiktage im April in den Knochen, als bei Lufthansa und Germanwings fast gar nichts mehr ging. Auch die Lokführergewerkschaft hatte wiederholt große Teile des deutschen Zugverkehrs lahmgelegt. Das wirft die Frage auf: Wie weit darf die Macht einer kleinen Spartengewerkschaft gehen? Droht das Land am Ende gar im Streik zu versinken, wenn mal die eine, dann die andere Gewerkschaft in den Ausstand tritt?
Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Dieser war wiederholt in der Rechtsprechung bestätigt worden – bis ihn das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 in einem bahnbrechenden Urteil kippte und damit ein mittleres Beben in der deutschen Tariflandschaft auslöste. „Schon die Androhung eines Streiks richtet große volkswirtschaftliche Schäden an“, sagte Hagen Lesch, Tarifexperte beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Eine gesetzliche Regelung sei dringend notwendig. Schließlich gehe es auch um die Verhältnismäßigkeit, die Interessen Dritter seien in der bisherigen Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt worden.
In der Großen Koalition herrscht Konsens, dass eine übermäßige Tarif-Vielfalt in den Unternehmen nicht wünschenswert ist. Auch die Spitzenverbände der Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – wenn auch mit Abstrichen – befürworten das Prinzip der Tarifeinheit. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetzentwurf und will ihn noch im Herbst vorlegen.
