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Formfehler Flurbereinigung: Gericht annulliert Wahl

Schwei - Die Teilnehmer der Flurbereinigung Schwei müssen einen neuen Vorstand wählen. Grund: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Wahl des bisherigen Vorstandes für unwirksam erklärt. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen, teilte ein Sprecher auf Anfrage der NWZ  mit.

Sechsstündige Sitzung

Diesen juristischen Erfolg hat der Braker Rechtsanwalt Tammo Gräper für seinen Mandanten, den Buchhändler Otto Plocher aus Achterstadt, erstritten. Plocher hatte in einer Feststellungsklage die Wahl angefochten, die am 31. März 2011 in einer sechsstündigen Sitzung in der Markthalle erfolgt war. 217 der rund 400 Teilnehmer der Flurbereinigung hatten sich an dieser Wahl beteiligt.

Aber nicht alle waren persönlich erschienen. Neun Wahlberechtigte hatten andere Wähler bevollmächtigt, für sie ihre Stimme abzugeben. Dabei war es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, wie das Oberverwaltungsgericht feststellte. Denn der Urkundsbeamte der Gemeindeverwaltung hatte die Vollmachten akzeptiert, ohne dass die Vollmachtgeber persönlich bei ihm auftraten. Das hätte aber sein müssen. So legten die Bevollmächtigten nur ein ausgefülltes Formular des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) und den Personalausweis des Vollmachtgebers vor. Dass es zu dieser fehlerhaften Beglaubigung kam, lag auch an dem missverständlich gestalteten Formular der Behörde, sagt Rechtsanwalt Gräper.

Bei den Wahlen wurden insgesamt neun Vorstandsmitglieder bestimmt – sieben kommen aus dem Ortslandvolk und gelten als Befürworter der Flurbereinigung, zwei aus dem Lager der Kritiker um Otto Plocher. Der Abstand zwischen dem letzten Gewählten und dem ersten Nichtgewählten betrage nur sechs Stimmen, sagt der Fachanwalt für Agrarrecht.

Ein weiterer Aspekt des Urteils bezieht sich auf die ebenfalls neun stellvertretenden Vorstandsmitglieder. Nach dem Text des Flurbereinigungsgesetzes dürften sie nicht – wie hier geschehen – pauschal gewählt werden, sondern jeder Stellvertreter muss einem bestimmten Vorstandsmitglied zugeordnet werden, damit Kontinuität gewahrt bleibt. Auch deshalb müsse neu gewählt werden.


Beschlüsse unwirksam?

Aus einem Urteil des OVG Brandenburg in einer ähnlichen Angelegenheit zieht Gräper den Schluss, dass auch sämtliche Beschlüsse des bisherigen Vorstandes unwirksam sind. Dazu will sich der Sprecher des Lüneburger Gerichts dezidiert nicht äußern, denn: „Das könnte Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits werden.“

Tammo Gräper sagt, zumindest die Teilnehmer, die Widerspruch gegen die Hebung des Beitrags von 29 Euro pro Hektar und Jahr eingelegt haben, bekämen ihr Geld zurück. Er selbst vertrete vier solcher Teilnehmer.

Bei der Flurbereinigung in Schwei geht es darum, in einem Gebiet von knapp 2900 Hektar die Flächen neu zu ordnen, so dass die Landwirte sie besser nutzen können. Dabei sollen 19 Kilometer Wege ausgebaut und 11 Kilometer Wege neu geschaffen werden. Sie sollen für 16 Tonnen schwere Fahrzeuge ausgelegt werden.

Gerade das stört den vor fünf Jahren aus Oldenburg zugezogenen Otto Plocher – und einige seiner Nachbarn auch. Er möchte nicht, dass ein mooriger Weg, der 30 Meter von seinem Haus entfernt verläuft, zum Wirtschaftsweg ausgebaut wird.

Henning Bielefeld
Henning Bielefeld Redaktion Nordenham (Stv. Leitung), Redaktion Stadland
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