FRANKFURT - Die Behörden ermitteln derzeit gegen rund 850 Firmen wegen des Verdachts auf Betrug bei Kurzarbeit. Insgesamt seien die Behörden von Juni 2009 bis zu diesem Juli rund 1500 Verdachtsfällen nachgegangen, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der „Frankfurter Rundschau“ (Mittwochsausgabe). Etwa 650 Verfahren seien inzwischen eingestellt, weil kein Missbrauch festgestellt wurde.
Gegen die anderen 850 Firmen würden Staatsanwaltschaft, Hauptzollämter oder Arbeitsagenturen noch ermitteln. Die BA bewertet die Zahl der Verdachtsfälle demnach als relativ niedrig. Die Behörde verweist darauf, dass in der Spitze über 60 000 Firmen Kurzarbeit genutzt haben. Bei Kurzarbeit gleicht die BA einen Teil des Lohnausfalls aus. Zudem übernimmt sie mindestens die Hälfte der Sozialbeiträge.
Keine Ermittlungen gibt er derweil im Nordwesten. Im Bezirk der Arbeitsagentur Oldenburg (mit Landkreisen Oldenburg, Ammerland, Wesermarsch und Delmenhorst) gab es 2010 insgesamt fünf Fälle „mit Unregelmäßigkeiten“. Dies habe sich bei näherem Hinsehen aber aufgelöst, und es gebe „keine strafrechtlichen Verfolgungen“, sagte ein Sprecher. Insgesamt sei in 900 Betrieben verkürzt gearbeitet worden.
Auch bei den Arbeitsagenturen in Wilhelmshaven, Vechta, Leer und Emden laufen nach Behördenangaben derzeit keine Ermittlungen. „Hier sind keine Fälle bekannt“, teilten Sprecher der Agenturen auf Anfrage unisono mit.
Die Ermittlungen seien sehr schwierig, sagte die Sprecherin der Bundesagentur. Oft bestehe der Verdacht, dass bei Arbeitszeitkonten manipuliert wurde. Möglich sei etwa, dass Arbeitnehmer ausstempeln und anschließend trotzdem weiter arbeiten. Solche Fälle seien nur schwer nachweisbar, sagte sie.
Bislang sei der BA ein Fall bekannt, bei dem ein Amtsgericht ein Unternehmen verurteilt hat: Eine Firma in Baden-Württemberg habe Zuschüsse zur Kurzarbeit erhalten, obwohl die Beschäftigten voll gearbeitet hätten. Das Unternehmen müsse nun 11 000 Euro Strafe bezahlen, erläuterte die Sprecherin. Die Firma habe bereits Zuschüsse in Höhe von rund 2000 Euro bezogen, zudem habe sie Hilfen von rund 8000 Euro beantragt. Der Strafbefehl sei rechtswirksam.
