Frankfurt/Leverkusen/Oldenburg - Novum im Dax und für Deutschlands Aktionäre: Als erster Konzern aus dem deutschen Leitindex hat der Pharmariese Bayer am Dienstag seine Hauptversammlung komplett online durchgeführt. Etliche andere Unternehmen haben angekündigt, wegen der Corona-Pandemie ebenfalls Gebrauch von dieser Sonderregelung zu machen.
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Welche Bedeutung haben Hauptversammlungen |
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Die Hauptversammlung – kurz HV – ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Einmal im Jahr haben Aktionäre die Gelegenheit, der Führung ihres Unternehmens persönlich die Meinung zu sagen. Zudem trifft die Hauptversammlung wichtige Entscheidungen: Die Anteilseigner stimmen etwa über die Ausschüttung der Dividende oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab. Außerdem geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr.
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Welche Sonderregeln gelten wegen Corona |
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Gemäß Aktiengesetz müssen Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen normalerweise physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Für solche Präsenzveranstaltungen gibt es strikte Regeln – unter anderem muss ein Notar vor Ort eine Niederschrift anfertigen. Weil zu Hauptversammlungen teils mehrere Tausend Menschen zusammenkommen, erlaubt der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland wegen der Corona-Pandemie erstmals „virtuelle Hauptversammlungen“. Viele Konzerne nutzen diese Ausnahmeregelung – unter anderem Deutsche Bank, Commerzbank, Deutsche Börse, Lufthansa und BMW.
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Wie können sich Aktionäre beteiligen |
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Die Unternehmen haben aufgerufen, Fragen schriftlich einzureichen. Dies muss dem Gesetz zufolge bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung passiert sein. Die Anwaltskanzlei Freshfields interpretiert die Neuregelung so, dass nicht jede Frage beantwortet werden muss: „Der Vorstand kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Auch kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.“ Abstimmen können Aktionäre wie gewohnt vorab per Briefwahl oder online während der HV.
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Was sagen Experten zur digitalen HV |
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Jens Wilhelm, Vorstand der Fondsgesellschaft Union Investment, warnt davor, das Rederecht der Anteilseigner einzuschränken: „Die wichtige Rolle der Aktionäre als Korrektiv für die Unternehmen muss erhalten bleiben.“ Als mögliche Ergänzung sieht er digitale Kanäle in Nach-Corona-Zeiten aber schon: Es mache „durchaus Sinn, zukünftig online mehr Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen.“ Die Chefin des Deutschen Aktieninstituts, Christine Bortenlänger, sagt: „Es gilt, das neue Hauptversammlungsformat zu erproben und Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Basis wird diskutiert werden, wie künftig Hauptversammlungen in Deutschland nach 2020 ausgestaltet sein werden.“
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Was planen regionale Aktiengesellschaften |
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Das Bremer Raumfahrtunternehmen OHB hat bereits angekündigt, dass seine diesjährige Hauptversammlung am 26. Mai in virtueller Form stattfinden wird. Der Oldenburger Fotodienstleister Cewe hat noch keine Entscheidung getroffen, jedoch, so ein Sprecher, „konkretisieren sich die Überlegungen“, das für den 10. Juni geplante Aktionärstreffen als reine Online-HV durchzuführen. Der emsländische Getränkehersteller Berentzen und der Bremerhavener Tiefkühlkost-Spezialist Frosta haben ihre für Mai geplanten Hauptversammlungen auf einen noch offenen späteren Zeitpunkt im Jahr verschoben. Der Lohner Biogasspezialist Envitec hält bislang noch an seiner für den 7. Juli in Vechta geplanten Versammlung fest.
