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Gleichberechtigung Frauen arbeiten 79 Tage länger für gleiches Geld

Melanie Hanz

Friesland - Herzlichen Glückwunsch: Am heutigen Freitag, 20. März, haben Frauen genau so viel Geld verdient wie ihre männlichen Arbeitskollegen bereits zum Jahresende 2014.

Der 20. März ist der statistische „Tag der Entgeltgleichheit – Equal Pay Day“. Das bedeutet: Um auf den gleichen Verdienst wie Männer zu kommen, mussten Frauen 79 Tage länger arbeiten. Erst dann ist die Einkommenslücke für 2014 geschlossen.

„Das Menschenrecht ,Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit‘ ist für Frauen oft nur reines Wunschdenken – und zwar trotz des seit mehr als 50 Jahren gültigen nationalen und europäischen Rechts“, sagt Elke Vredenborg von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) Jever: „Es besteht dringender Handlungsbedarf.“

Gründe vielfältig

Denn in keinem anderen europäischen Land sei das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern so groß wie in Deutschland. Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen in Deutschland durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. In Niedersachsen liegt die Lücke zwischen männlichen und weiblichen Löhnen und Gehältern bei 22 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt bei 17,6 Prozent.

Die Gründe für die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sind vielfältig: Sie reichen von der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit von Frauen für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen über Teilzeitarbeit zugunsten der Familie bis zur unterdurchschnittlichen Teilhabe von Frauen an Führungspositionen. Zudem werden typische   Frauenberufe traditionell schlechter bezahlt als typisch männliche Berufe.


Der Lohnunterschied hat auch Konsequenzen über das aktive Berufsleben hinaus: Wegen Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitarbeit klafft eine Lücke bei der Rente von Frauen – gegenüber Männern erhalten Frauen bis zu 59 Prozent weniger Rente.

„Missstand beheben“

„Es kann nicht sein, dass der wirtschaftliche Wohlstand an den Frauen vorbeigeht – insbesondere an denen, die in Gesundheits- und Dienstleistungsberufen Unverzichtbares für unser aller Wohlergehen leisten“, betont auch Niedersachsens Sozial- und Frauenministerin Cornelia Rundt.

„Die Abschaffung dieses Missstands ist für die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen einer der wichtigsten Punkte, die Politik und Gewerkschaften umsetzen müssen. Wir haben die Hoffnung, dass über ein derzeit diskutiertes Entgeltgleichheitsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung getan wird“, sagt Elke Vredenborg.

Das vorgeschlagene Entgeltgleichheitsgesetz soll die vorgeschriebene Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Arbeitsentgelt in Deutschland durchsetzen. „Die Gleichberechtigung bleibt weiter eine Herausforderung“, betont Vredenborg.

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