Viele Faschingsbesucher reisen im Kostüm an. Jennifer Koch, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, erklärt die Gefahren des Autofahrens in Verkleidung.
Frau Koch, viele Narren reisen zum Ganderkeseer Fasching mit dem Auto an. Worauf sollten sie beim Fahren im Kostüm achten?
KochWichtig ist, dass durch das Kostüm keine Behinderung oder Einschränkung der Fahrweise entstehen darf. Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden und es muss eine freie Sicht auf den Verkehr möglich sein.
Welche Körperteile müssen frei beweglich sein, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten?
KochDazu gibt es keine konkreten Vorschriften – Vorschrift ist aber, das Fahrzeug sicher führen zu können. Dazu muss der Fahrer natürlich ein freies Sichtfeld haben, das Gehör darf nicht eingeschränkt sein und der Schulterblick muss beim Spurwechsel funktionieren. Starre Kostüme oder Sicht einschränkende Masken behindern dabei – und erschweren zusätzlich das Anlegen des Sicherheitsgurtes.
Wie überprüft die Polizei die Fahrtauglichkeit der Verkehrsteilnehmer?
KochDie Polizei macht vor, während und nach der Faschingsveranstaltung Alkohol-und Drogenkontrollen, bei denen auch die Kostüme überprüft werden. Wir machen aber keine speziellen Kontrollen für Verkleidungen allein.
Was erwartet einen Verkehrsteilnehmer, dessen Kostüm die Fahrtauglichkeit behindert?
KochIn der Straßenverkehrsordnung gibt es explizit keinen Paragrafen dafür. Aber es gibt einen Paragrafen für das Fahren mit eingeschränkter Sicht oder eingeschränktem Gehör – da fällt das hinein. Ein Verwarngeld von zehn Euro wird dann fällig. Wenn aber dadurch noch ein Unfall passiert sein sollte, wird aus dem Verwarngeld ein Bußgeld und es kostet mehr.
Was empfehlen Sie für eine sichere Fahrt am Faschingstag?
KochDie Polizei empfiehlt: Lassen sie sich fahren oder nutzen sie öffentliche Verkehrsmittel. Oder ziehen Sie enge Masken und Ganzkörperkostüme, die die Sicht beschränken, erst nach der Fahrt an.
