Aurich/Bremen - Das Landgericht Aurich hat den Bremer Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Der Anwalt habe in einem früheren Insolvenzverfahren der mittlerweile wieder gesundeten Baufirma Bohlen & Doyen aus Wiesmoor (Kreis Aurich) nicht zuviel Vergütungen und Zuschläge beantragt, urteilte das Gericht am Dienstag.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte dem 56-Jährigen vorgeworfen, sich 148 000 Euro erschlichen zu haben. Sie warf dem Insolvenzverwalter vor, er habe Arbeit an externe Berater vergeben, diese aus der Insolvenzmasse bezahlt und trotzdem dafür die im Insolvenzverfahren üblichen Zuschläge kassiert. Die Anklage forderte daher eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und 80 000 Euro Bewährungsauflage. Kuhmanns Verteidiger hatte dagegen die Vorwürfe zurückgewiesen und auf Freispruch plädiert.
Das Insolvenzverfahren hatte 2007 für Aufsehen gesorgt, weil der Verwalter ursprünglich eine überhöhte Vergütung von 14,5 Millionen Euro kassiert hatte. Einen Großteil der Summe musste er 2013 nach einer Entscheidung des Auricher Landgerichts zurückzahlen.
Das Landgericht Aurich erkannte am Dienstag an, dass die externen Berater Vorarbeit für den Insolvenzverwalter geleistet hätten. Das wäre eigentlich Aufgabe der Geschäftsführung gewesen, hieß es. Insofern sei es korrekt gewesen, dass die Baufirma die Berater aus der Insolvenzmasse bezahlten.
