FRIESOYTHE - Für den Friesoyther Arbeitsmarkt könnte die Regelung besonders hilfreich sein – vorausgesetzt, die Arbeitgeber machen in großer Zahl mit.

Von Thomas Haselier

FRIESOYTHE - Das neu eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld soll die Arbeitslosenzahlen in den Wintermonaten spürbar senken. Das hofft jedenfalls der Leiter der Agentur für Arbeit in Friesoythe, Werner Tegen. „Weil das Baugewerbe im Agenturbezirk Friesoythe besonders stark ausgeprägt ist, steigen hier traditionell über die Wintermonate die Arbeitslosenzahlen überproportional stark.“

Die Zahlen aus dem vergangenen Winter belegen das: Lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2005 noch bei 9,8 Prozent, so stieg sie bis Februar 2006 auf 12,4 Prozent. Der starke Anstieg wurde fast ausschließlich vom Baugewerbe und Landschaftsgartenbau verursacht.

Das Saison-Kurzarbeitergeld könnte zumindest die Arbeitslosenzahlen schönen. Denn Betriebe, die es beantragen, brauchen ihre Mitarbeiter wegen Auftragsmangels oder witterungsbedingt nicht mehr in die Arbeitslosigkeit zu schicken, obwohl sie de facto nicht arbeiten. „Der Vorteil für die Betriebe liegt vor allem darin, dass sie jetzt deutlich flexibler reagieren können, wenn – wie zum Beispiel gerade jetzt – die Witterung doch das Arbeiten ermöglicht“, wirbt Tegen für die neue Regelung.

In der auf die Monate Dezember bis März verkürzten Schlechtwetterzeit haben Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes und des Dachdeckerhandwerks bei Arbeitsausfällen Anspruch auf das Saison-Kurzarbeitergeld. Im Landschaftsgartenbau fehlen zurzeit noch die notwendigen Tarifvereinbarung der Tarifpartner. Dann soll das Saison-Kurzarbeitergeld laut Tegen auch dort gelten. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der Arbeitnehmer erhält analog zum Arbeitslosengeld 60 Prozent bzw. 67 Prozent (bei Kinderfreibeträgen auf der Steuerkarte) seines letzten Gehaltes. Das bisher teilweise umlagefinanzierte und teilweise beitragsfinanzierte Winterausfallgeld entfällt.


Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes und des Dachdeckerhandwerks haben von der ersten Ausfallstunde an Anspruch auf Erstattung der von ihnen zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld. Diese Sozialaufwandserstattung wird aus der Winterbau-Umlage finanziert, die auch der Arbeitnehmer anteilig zahlt.

Seit dem 1. Dezember haben im Agenturbezirk Vechta, zu dem auch Friesoythe gehört, 105 Betriebe mit 819 Mitarbeitern Saison-Kurzarbeit aufgrund von Auftragsmangel angemeldet. Weitere 57 Betriebe mit 364 Mitarbeitern meldeten witterungsbedingte Kurzarbeit an, ein Fünftel davon im Bereich Friesoythe. Etwa 80 Prozent der Betriebe haben noch keinen Gebrauch davon gemacht.