FRIESOYTHE - Die Diskussion um Überschwemmungsgebiete ziehen ihre Kreise durch Friesoythe: Jetzt meldet sich Bauzeichner und -planer Gerd Preuth zu Wort. Preuth hat im Auftrag eines Grundstücksbesitzers Flächen an der Bonhoefferstraße, die wie berichtet in das vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgewiesene und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des „Streeks“ fallen, nachmessen lassen.
Diese Messungen ergaben: Die Flächen liegen höher als vom NLWKN angenommen. Preuth: „Nach den Werten des Jahrhunderthochwassers werden die Flächen in der Nähe des Streeks, die niedriger als 7,79 Meter über Normal-Null liegen, zum Überschwemmungsgebiet.“ Die Flächen, die Preuth hat nachmessen lassen, liegen über diesem Niveau.
Deshalb hat der Besitzer nun einen Ausnahmeantrag bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises gestellt. Dies bestätigte Frank Beumker, Pressesprecher des Landkreises. Zudem teilte er mit, dass ebenfalls im Baugebiet Starenweg ein solcher Antrag gestellt worden sei.
Dass es möglicherweise fehlerhafte Höhenmessungen seitens des NLWKN gegeben habe, konnte Herma Heyken, Pressesprecherin des NLWKN, nicht ausschließen. Die Messungen würden per Satellit und durch Ingenieure vor Ort durchgeführt. Deshalb rät Preuth allen Besitzern von Flächen, Messungen durchzuführen, um gegebenenfalls auch einen Ausnahmeantrag zu stellen. Diejenigen, deren Flächen unterhalb der Marke von 7,79 Metern liegen, hätten jedoch Pech. Die Flächen werden zu Überschwemmungsgebiet und dürfen nicht bebaut werden, auch wenn sie als Bauland ausgewiesen wurden.
Auch mit Entschädigungen können die Betroffenen nicht rechnen, wie Heyken sagte. „Die Überschwemmungsgebiete bleiben übrigens auch dann Überschwemmungsgebiete, wenn sie nicht als solche ausgewiesen wären“, erklärte Heyken. Denn das Wasser suche sich den Weg zu den niedrigsten Flächen. Sie könne den Unmut der Besitzer verstehen, aber der NLWKN sei dazu verpflichtet, die Gebiete auszuweisen. Zudem hätte der NLWKN früh genug über die Ausweisung der Gebiete informiert.
Dass dadurch die Baugebiete an der Bonhoefferstraße betroffen sind, ahnte Bürgermeister Johann Wimberg damals noch nicht. Er bestätigte zwar, dass seit Jahren bekannt sei, dass grundsätzlich Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden sollten. „Welche Flächen konkret betroffen sind, ergab sich allerdings erst aus der Sicherstellungsverfügung vom 27. Juli 2011.“ Das sei weit nach der Beschlussfassung über die Bebauungspläne gewesen.
Des Weiteren weist Wimberg darauf hin, dass neben der Bonhoefferstraße und dem Starenweg noch zahlreiche andere Straßen und Wohngebiete betroffen seien. Auch landwirtschaftliche Flächen lägen im Überschwemmungsgebiet. Eine Karte zeigt die Gebiete:
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