Landkreis - Es hat sich ausgequalmt. Nur noch bis zum 31. März dürfen die Gemeinden im Landkreis spezielle Brenntage anbieten, an denen unter bestimmten Auflagen Privatleute ihre Grünabfälle verbrennen dürfen.
Grund hierfür ist das Auslaufen der Brennverordnung des Landes (BVo). Der Entwurf der neuen Verordnung sieht spezielle Brenntage nicht mehr vor. Mit Umweltschutzgründen begründet Inka Burow, Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums, diese Entscheidung. „Es ist nun mal aus umwelt- und klimatechnischen Gründen schlechter, seine Abfälle im eigenen Garten zu verbrennen, als diese bei einer der zahlreichen Sammelstellen abzugeben, wo diese dann fachgerecht entsorgt werden.“
Der Entscheidung, die geltende Brennverordnung auslaufen zu lassen, ging laut Burow eine umfängliche Evaluation voraus. Überprüft wurde unter anderem die Verfügbarkeit geeigneter Sammelstellen.
Festzustellen war dabei unter anderem die Tendenz, dass unter anderem Städte und größere Landkreise die Brenntage für verzichtbar hielten. Nur kleinere Gemeinden im ländlichen Raum hätten sich für die Beibehaltung ausgesprochen.
Im Landkreis Oldenburg werden Brenntage noch in Wildeshausen, Wardenburg und Harpstedt angeboten. „Doch auch dort gibt es mittlerweile ausreichend Sammelstellen“, berichtet Burow über die Evaluationsergebnisse. „Es gibt folglich für die Brenntage auch keine Notwendigkeit mehr.“
Einzelfallgenehmigungen seien allerdings weiterhin möglich. Über diese sollen in Zukunft jedoch die unteren Abfallbehörden des Landkreises entscheiden, und nicht mehr die Kommunen.
Die anzeigepflichtige Verbrennung von Pflanzen mit Schädlingsbefall, beispielsweise bei Baumschulen, sei von der Neuregelung nicht betroffen, erklärt Burow.
Beim Kreis gibt man sich über die Neuregelung überrascht. „Die Ankündigung kommt sehr kurzfristig“, erklärt Dieter Hahn, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft beim Kreis. „Wir müssen jetzt darüber nachdenken, wie in Einzelfällen damit umgegangen werden soll.“
Die Stoßrichtung der neuen Verordnung bewertet allerdings auch er positiv. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung für weniger Luftbelastung.“
Unproblematisch sieht man die neue Verordnung auch beim Landvolk. „Die Landwirte hatten immer auch die Möglichkeit, ihre Grünabfälle bei den Osterfeuern zu entsorgen“, erklärt Bernhard Wolff, Geschäftsführer beim Landvolk. Wichtig sei dem Landvolk deshalb der Erhalt der Osterfeuer.
