GANDERKESEE - Betreiber von Biogasanlagen werden in der Gemeinde Ganderkesee zur Kasse gebeten, wenn ihre Leitungen öffentlichen Grund und Boden durchlaufen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen hat sich am Mittwoch bei zwei Gegenstimmen für ein Nutzungsentgelt ausgesprochen. CDU-Ratsherr Werner Fleischer brachte die Mehrheitsmeinung mit einem Satz auf den Punkt: „Wer zur Umsetzung seiner wirtschaftlichen Interessen fremdes Eigentum nutzen will, muss dafür etwas bezahlen!“
Nur wie viel? Ein erster Vorschlag, der sich am Vorgehen in Wardenburg orientierte, erschien in der vergangenen Woche Politik und Verwaltung zu happig. Nun präsentierte die Verwaltung eine neue Staffelung: Leitungen unter 500 Meter Länge sollen einmalig mit 7 Euro pro Meter abgerechnet werden, wobei 300 Euro mindestens bezahlt werden müssten. Bei Leitungen von mehr als 500 Metern wäre jährlich 1 Euro pro Meter fällig. Für Straßen- und Wegequerungen (unter 500 m) wird eine Einmalzahlung von 500 Euro vorgeschlagen. Eine Anpassung der Sätze soll nach zwei Jahren geprüft werden.
Das Nutzungsentgelt beschränkt sich auf Gas-/Wärmeleitungen – Stromverbindungen, etwa von Fotovoltaikanlagen, bleiben abgabenfrei, da diese nur bis zum nächsten Einspeisepunkt des Energieversorgers verlegt werden. Und: Die jetzt empfohlene Regelung betrifft nur öffentliche Flächen. Das heißt: Wenn Leitungen über private Grundstücke verlaufen sollen, muss im Einzelfall verhandelt werden – der Eigentümer kann sich dem Ansinnen aber auch ganz verweigern.
Neben (dem Landwirt) Dieter Osterloh (CDU) lehnte auch Michael Sorg (Grüne) das Nutzungsentgelt ab: „Das ist widersinnig“, kritisierte er. Dass der Landkreis Oldenburg, wie unlängst beschlossen, zur „100 Prozent Erneuerbare Energien-Region“ werden solle, „darf nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben.“
Dagegen hielten alle anderen Ausschussmitglieder die neue Regelung für erforderlich und die Summen für „vertretbar“, so CDU-Fraktionschef Dietmar Mietrach. Und Peter Schierloh brachte noch die EWE ins Spiel, die für ihre Leitungen Konzessionsabgaben zahlt: „Mittelständische Unternehmen“ – und das seien Biogas-Betriebe – müssten gleich behandelt werden.
