GANDERKESEE - In der Auseinandersetzung um die Erweiterungspläne der Norddeutschen Hartchrom GmbH & Co. KG fährt der Ganderkeseer Arnold Hansen schweres Geschütz in Richtung Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg auf. In einem Schreiben an die Behörde fordert er, den Erweiterungsantrag abzulehnen – und schaltet gleichzeitig die Dienstaufsicht sowie („rein vorsorglich“) die Korruptionsbekämpfung ein.

In dem Schreiben vom 10. Februar erhebt Hansen Einspruch gegen die Absicht des Gewerbeaufsichtsamtes, den Erörterungstermin vom 16. Februar auf April zu verschieben – und dem Unternehmen Zeit zum „Nacharbeiten“ der Antragsunterlagen zu geben. Die Argumentation des Ganderkeseers: Nach seiner Kenntnis müssten „die für eine Genehmigung relevantesten Unterlagen“ nachgearbeitet werden, nicht etwa irgendwelche Marginalien.

„Zeit zu kurz“

Das Gewerbeaufsichtsamt, so betonte Hansen, könne jetzt nicht einfach mit nachgearbeiteten Unterlagen in den Erörterungstermin ziehen – denn dort hätten Bürger ja kaum eine Chance, die Unterlagen genau zu studieren. „Das kann man in ein, zwei Stunden nicht“, pflichtete Mitstreiter Siegfried Pardey bei.

Denkbar ist nach Hansens Ansicht, dass die Hartchrom einen neuen Antrag stellt – der, wie im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt, öffentlich auszulegen sei.


In dem Schreiben äußerte Hansen zugleich den Verdacht, dass die geplante Erweiterung teilweise bereits verwirklicht sei. Dies müsse unverzüglich geprüft werden. „Sollte sich ergeben, dass die Anlage bereits erweitert wurde, so ist meines Erachtens der Tatbestand einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung gemäß § 20(2) Bundesimmissionsschutzgesetz gegeben.“ In solch einem Fall sei die Anlage „aus Sicherheitsgründen stillzulegen“.

Behörde räumt Zeit ein

Zu den Vorwürfen sagte der stellvertretende Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, Walter Kulisch, dass ihm der Brief noch nicht vorliege. Falls es, wie von Hansen beschrieben, während eines Genehmigungsverfahrens Nachbesserungen der Unterlagen gebe, sei es Praxis seiner Behörde, nach dem Erörterungstermin noch Zeit zum Studium der Unterlagen und zur Stellungnahme einzuräumen. Im vorliegenden Fall gehe er von etwa zwei Wochen aus.