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Umweltinformationsgesetz „Gebührenbescheid soll uns mundtot machen“

Wolfgang Loest

GANDERKESEE - „Ein Trauerspiel“ lautet das kurze Fazit von Margitta Spiecker, wenn das Gespräch auf das Thema Schlutterwald kommt. Und damit meint die Referentin für Siedlungsentwicklung beim Nabu Delmenhorst nicht nur die aktuelle Planung der Ganderkeseer Gemeindeverwaltung, das Waldstück an der Gemeindegrenze zu Delmenhorst der Ansiedlung von Gewerbe zu opfern. Empört ist die ehrenamtlich tätige Naturschützerin auch über den Umgang der Gemeinde mit der Öffentlichkeit. „Wir sollen über Gebührenzahlungen mundtot gemacht werden“, lautet das Fazit ihrer Erfahrungen mit der Verwaltung.

Bei dem sogenannten Schlutterwald handelt es sich – wie mehrfach berichtet – um ein ehemaliges Bundeswehrgelände, das ein Delmenhorster Unternehmer erworben hat. Im Gespräch war unter anderem die Ansiedlung einer Recycling-Anlage für Bauschutt. Aufmerksam wurde Margitta Spiecker auf das Projekt, als die Planungen im Delmenhorster Rathaus öffentlich auslagen – mit Informationen, die in Ganderkesee noch nicht öffentlich zugänglich waren.

Inzwischen hat der Nabu Einsicht in alle Fachgutachten bekommen, die mit der Bauleitplanung in Zusammenhang stehen. Die Begründung des Bebauungsplans indes hält die Gemeinde weiter unter Verschluss. Sie sei keine umweltrelevante Information, beruft sich die Gemeinde mit ihrer Begründung auf eine Stellungnahme des niedersächsischen Sozialministeriums.

Diese Auffassung ist unter Juristen durchaus strittig, wie Margitta Spiecker von einer Frankfurter Kanzlei weiß, die sich auf Umweltrecht spezialisiert hat. Was die Referentin aber vor allem empört: Ihr Widerspruch gegen die Auskunftsverweigerung wurde nicht nur abgelehnt, sondern mit einer Gebührenrechnung in Höhe von 166,45 Euro beantwortet, die als „Auslage für Portokosten“ definiert wurde. „Wir sind ein anerkannter Naturschutzverband und arbeiten vor Ort ehrenamtlich“, unterstreicht die Delmenhorsterin. Die Gemeinde habe durchaus die Möglichkeit, auf entsprechende Gebühren zu verzichten. Und mit dieser Argumentation hatte Margitta Spiecker Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt. Das Ergebnis: Auch dieser Widerspruch wurde abgelehnt – und mit einer weiteren Gebühr in Höhe von 23,95 Euro „garniert“. Von einer Klage gegen die Bescheide sieht der Nabu wegen weiterer Kosten ab.

Die zuständige Fachbereichsleiterin im Ganderkeseer Rathaus, Evelyn Breithaupt sagte der

NWZ

 auf Nachfrage, das Verfahren sei völlig korrekt. „Außerdem machen wir das immer so.“
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