GANDERKESEE - Viele alte Menschen wünschen sich, dass sie daheim wohnen bleiben können und nicht in ein Heim ziehen müssen. Um dem Pflegebedarf trotzdem gerecht zu werden, wurden in der Vergangenheit immer mehr osteuropäische Pflegerinnen engagiert – meist in dem Glauben etwas Illegales zu tun.
Wie ein solches Beschäftigungsverhältnis mit geltendem Recht vereinbar ist, darüber informiert ein Vortrag der regioVHS am Donnerstag, 25. August, um 20 Uhr im Alten Rathaus in Ganderkesee. Die Leitung hat die Sozialarbeiterin und Pflegeberaterin Irene Veenhuis.
Senioren- und Pflegebegleiter aus der Region können das Programm zur Fortbildung nutzen, wie die regioVHS mitteilt. Das Angebot ist der Start in die Kursreihe „Für mehr Service und Lebensqualität im Alltag“.
Seit dem 1. Mai 2011 gilt für acht weitere EU-Länder – darunter Polen, Slowakei und Tschechien – die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, dass Pflegerinnen aus diesen Ländern ohne zeitliche Beschränkung und ohne explizite Arbeitserlaubnis die Pflege aufnehmen können – zu den gleichen Bedingungen wie inländische Kollegen.
Arbeitgeber sind die privaten Haushalte, die sich natürlich auch an die gesetzlichen Regelungen halten müssen. Hier sei vor allem zu bedenken, dass sich bei einer gewünschten „Betreuung rund um die Uhr“ mehrere Pflegerinnen den Dienst teilen müssen, heißt es in der Ankündigung der regioVHS. Die Aufgabe des Arbeitgebers könnten alternativ auch Dienstleistungsorganisationen übernehmen, die sich immer mehr darauf spezialisieren, osteuropäische Pflegerinnen zu vermitteln.
Anmeldungen werden von der regioVHS unter Telefon 04222/ 44 444 oder Telefon 04408/923 162 entgegen genommen.
