GANDERKESEE - Es ist ja beileibe nicht nur der Feuerwehrmann, dessen Einsatz für andere mit Gefahren verbunden ist. Unfälle passieren auch anderen, die ehrenamtlich tätig sind, und dann stellt sich die Versicherungsfrage: Wie weit reicht der Schutz, was ist zu beachten, wer ist im Fall des Falles abgesichert – und wer nicht? Antworten auf diese Fragen verspricht allen Interessierten der Arbeitskreis der Selbsthilfe- und Initiativgruppen in der Gemeinde Ganderkesee (A.S.G.) bei einer Vortragsveranstaltung am Freitag, 8. Juni, im Sitzungssaal des Rathauses.

Zwei Experten referieren ab 19.30 Uhr zum Thema: Wiebke Kromer, selbstständige Expertin für Steuerrecht und Rechnungswesen, hat als Betreuerin eigene Erfahrungen mit ehrenamtlicher Arbeit gemacht und kennt zugleich aus fachlicher Sicht die vielen Fallstricke bei der Finanzfürsorge. „Schon ein Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung kann dem Betreuer als Untreue ausgelegt werden“, weiß sie. Oder wenn es um eine Operation im Krankenhaus geht, der ein Betreuer zustimmen soll: „Jeder Eingriff kann als Körperverletzung gewertet werden“, warnt Kromer vor Leichtfertigkeit bei ehrenamtlichen Entscheidungen und Handlungen.

Zweiter Experte des Abends ist der Rechtsanwalt Gernot Bruns, der insbesondere die Gemeindeunfallversicherung unter die Lupe nehmen wird. „Wenn die Leute zu mir kommen, ist es meistens schon zu spät“, sagt Bruns – darum kommt er lieber zu den Leuten und erklärt ihnen, wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abgesichert sind.

„Das Thema kommt in den Vereinen viel zu kurz“, findet der Rechtsanwalt. Doris Josquin, Vorsitzende der A.S.G., bestätigt das: „Es nimmt einen keiner an die Hand, wenn man sein Amt antritt.“ Ihr Tipp für Kollegen im Ehrenamt: „Lieber einmal mehr nachfragen!“ Auf viele Fragen eingerichtet sind jedenfalls Wiebke Kromer und Gernot Bruns am nächsten Freitag. Doris Josquin glaubt, „das wird ein interessanter Abend.“ Bruns ergänzt: „ . . . und ein langer!“