Wangerooge/Karlsruhe - Im Streit über einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen hat eine Frau aus Wangerooge beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg erzielt: Sie darf den Wagen zurückgeben und erhält ihr Geld zurück. (Az.: VIII ZR 80/14).

Die Klägerin hatte den Opel Zafira 2012 während eines Urlaubs in Lindau am Bodensee für 5000 Euro bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Der von ihm als fehlerfrei verkaufte und TÜV-geprüfte Wagen mit 100 000 Kilometern Laufleistung war schon nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) eine Mogelpackung. Während sich der Händler auf die kurz vor dem Verkauf erteilte TÜV-Plakette berief, waren sich Sachverständige sicher: Dieses Auto wäre bei jeder Prüfung durchgefallen.

Auf dem Rückweg der Käuferin in ihre Heimat auf der Nordseeinsel versagte der Motor. Sie verklagte den Autohändler. Die Revision des Verkäufers gegen das OLG-Urteil wies der BGH am Mittwoch als unbegründet zurück. Der Autohändler hatte gegenüber der NWZ  stets bekräftigt, dass der Wagen beim Verkauf einwandfrei gewesen sei.