Bösel/Hannover - Windparkgegner Theo Gelhaus aus Bösel sieht (seine) Rechte verletzt. Deshalb hat er nun in einem offenen Brief an den Landtagspräsidenten Bernd Busemann in Hannover gefordert, den Paragrafen 41 aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu streichen oder zu ändern, damit er einklagbares Recht der betroffenen Bürger wird.

Dieser Paragraf enthält die Bestimmungen über das Mitwirkungsverbot etwa für Ratsmitglieder bei Entscheidungen, die für sie oder Verwandte Vor- oder Nachteile bringen könnten. Die Böseler Windpark-Gegner sind der Ansicht, dass mehrere Ratsmitglieder bei der Abstimmung über den Windpark im Kündelmoor nicht hätten abstimmen dürfen. Dagegen hatten sie geklagt, aber vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Niederlage erlitten. Das Gericht hatte – wie berichtet – den Antrag verworfen, sich inhaltlich aber gar nicht mit dem Verbot befasst. Daran richtet sich die Kritik des Windparkgegners Gehlaus, vertreten von Anwältin Dr. Jutta Engbers, aus. Denn das OVG hätte lediglich untersucht, ob der Antragssteller antragsbefugt sei. Dabei, so Gelhaus, enthalte der Paragraf keine Regelungen zu einer Antragsbefugnis. Jeder habe das Recht, diesen Vorgang anzuzeigen.

Das Mitwirkungsverbot, heißt es in dem offenen Brief, werde immer wieder missachtet. „Abgestimmt wird dann zum Schaden anderer.“ Windparkgegner Theo Gelhaus sieht auch ein Versäumnis der Bürgermeister, die ihre Ratsmitglieder nicht ausreichend über den entsprechenden Paragrafen informieren würden. Ratsmitglieder, die sich trotz des Verbots an einer Entscheidung beteiligten, würden nicht zur Verantwortung gezogen. Der Paragraf werde in Stadt- und Gemeinderäten gar nicht zur Anwendung gebracht.

Über den Antrag soll nun der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages entscheiden.