Bremen - Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einen früheren Baustopp für den umstrittenen Offshore-Terminal in Bremerhaven bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss dürfe weiter nicht vollzogen werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Richter stellten sogar grundsätzliche Angaben in der Planung für das 180 Millionen Euro teure Bauvorhaben in Frage. Auf dem 25 Hektar großen Terminal sollen Windkraftanlagen montiert und umgeschlagen werden.

Den Baustopp hatte bereits im Mai 2016 das Bremer Verwaltungsgericht nach einer Klage der Umweltschutzorganisation Bund verhängt. Die Naturschützer halten das Projekt wegen eines schon bestehenden Schwerlasthafens in Cuxhaven für überflüssig. Das Land Bremen hatte gegen den Baustopp Beschwerde eingelegt und scheiterte jetzt damit vor dem OVG.

Die oppositionelle CDU sieht in dem OVG-Beschluss eine politische Niederlage für den rot-grünen Senat. Beim grünen Koalitionspartner werde niemand ein Scheitern dieses Zukunftsprojektes bedauern, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jörg Kastendiek mit. Das Vorhaben werde um Jahre zurück geworfen.

Maßgeblich für die OVG-Entscheidung waren Mängel bei naturschutz- und gewässerrechtlichen Prüfungen. Projekte in Naturschutzgebieten wie der OTB sind nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn etwa ein zwingendes öffentliches Interesse vorliegt oder keine zumutbaren Alternativen möglich sind. Gutachten zu Umschlagzahlen und Auslastung seien jedoch mehrfach aktualisiert und nicht nachvollziehbar, begründete das OVG in seinem 42-seitigen Beschluss. So habe die Planfeststellungsbehörde aktuelle Entwicklungen bei der Offshore-Windindustrie nur unzureichend berücksichtigt.

Mit dem gesamten Komplex der Bund-Klage muss sich nun weiter das Bremer Verwaltungsgericht beschäftigen. Die Gutachten zu Bedarf und Potenzial des Terminals und die naturschutzrechtlichen Aspekte würden erneut geprüft, sagte eine Sprecherin. Die Dauer des Verfahrens sei derzeit nicht absehbar.