Cappeln/Cloppenburg/Oldenburg - Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr muss ein 30 Jahre alter Mann aus Cappeln eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen und zwei Jahre lang auf seinen Führerschein verzichten. Ein entsprechendes Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes ist am Freitag vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden.
Der Angeklagte, der keinen Führerschein besitzt, war 2012 mit seinem Pkw schlangenlinienfahrend mit mehr als zwei Promille auf dem Weg nach Hause. Bei der auffälligen Fahrt war er von einer Zeugin gesehen worden. Sie hatte dann die Polizei verständigt. Die Beamten trafen den 30-Jährigen vor seinem Haus.
Er stand neben seinem Auto, die Fahrzeugschlüssel noch in der Hand. Der Motor war warm, das Licht im Auto brannte noch. Die Polizisten hatten noch nichts gesagt, da rief der Angeklagten schon, dass er nicht gefahren sei. Zunächst sollte ein Bekannter gefahren sein. Doch von einer weiteren Person war keine Spur zu sehen. Dann erzählte der Angeklagte den Beamten, dass er im Auto nur Zigaretten gesucht habe.
Deswegen der Fahrzeugschlüssel und deswegen auch das Licht im Auto. Den warmen Motor zu erklären, war dann aber schon schwieriger. Ob der einschlägig vorbestrafte Angeklagte ihn beim Suchen der Zigaretten eingeschaltet haben könnte, blieb offen – auch deswegen, weil man ihm sowieso nicht glaubte. Es sei die Vielzahl der Indizien, die für eine Täterschaft sprächen, hatte der Cloppenburger Richter ausgeführt.
Die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung ein. Von einer Unschuld des Angeklagten wollte das Landgericht gestern aber nichts wissen. Und von mehr Strafe, wie es die Anklage gefordert hatte, auch nicht. So nahmen beide Parteien ihre Berufung wieder zurück.
